Baukindergeld geht 2021 in die Verlängerung

  • Kein Stress in letzter Sekunde: Drei Monate mehr Zeit für das lukrative Baukindergeld.
  • Verlängerung der Antragsfrist bis 31. März 2021: Bis zu diesem Tag muss der Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erteilt sein.
  • 12.000 € pro Kind vom Staat für das Eigenheim.

Inhalt

    Wer in diesen Monaten ein Haus bauen oder eine Wohnung für seine Familie kaufen will, konnte leicht in Stress geraten. Grund: Die Antragsfrist für das beliebte und lukrative Baukindergeld sollte ursprünglich am 31. Dezember 2020 auslaufen.

    Die Corona-Krise hat jedoch dafür gesorgt, dass viele Antragsteller diese Frist nicht einhalten können. Mehrfach werden Baugenehmigungen nicht rechtzeitig erteilt oder die Unterzeichnung des Kaufvertrags verzögert sich. Deshalb hat das zuständige Bundesinnenministerium die Frist verlängert:

    Stichtag ist jetzt der 31. März 2021. Wer auf die Baugenehmigung oder den Kaufvertrag wartet, hat also drei Monate mehr Zeit, um sich den Zuschuss doch noch zu sichern.

    12.000 € Baukindergeld pro Kind

    Es lohnt sich somit, Kauf oder Bau bis zu diesem Tag unter Dach und Fach zu bringen. Denn dann zahlt der Staat pro Kind zehn Jahre lang 1.200 € – insgesamt also 12.000 €, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Wer zwei Kinder hat, kann sich über 24.000 € Baukindergeld freuen. Bei drei Kindern geht es um 36.000 € usw. Allerdings sind dazu einige Voraussetzungen zu erfüllen.

    Das sind die Voraussetzungen fürs Baukindergeld

    • Die Unterzeichnung des Kaufvertrags bzw. die Erteilung der Baugenehmigung für das Haus oder die Eigentumswohnung muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 (bisher: 31. Dezember 2020) liegen.

    • Das Haus oder die Wohnung muss selbstgenutzt sein.

    • Baukindergeld wird nur für Kinder gezahlt, die am Tag der Antragstellung unter 18 Jahre alt sind, mit im Haushalt leben und für die Sie Kindergeld bekommen.

    • Das Haus oder die Wohnung, für die Sie Baukindergeld beantragen, ist Ihre einzige Wohnimmobilie. Wer beispielsweise bereits ein Haus geerbt hat, bekommt keinen Zuschuss.

    • Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 € pro Jahr bei einem Kind. Für jedes weitere Kind können 15.000 € hinzukommen. Für Familien mit zwei Kindern gilt also ein maximal zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 105.000 €, bei drei Kindern sind es 120.000 € usw.

    • Das neue Zuhause muss sich in Deutschland befinden.

    Häufigste Frage zu den Konditionen: Bekommen Sie Baukindergeld nur für Neubauten? Antwort: Das zusätzliche Kindergeld erhalten Sie auch für ältere Wohnungen oder Häuser, die Sie kaufen, ebenso wie für ein neu gebautes Eigenheim.

    Denken Sie an das Baukindergeld bis zum 18. Geburtstag

    Das Baukindergeld fließt immer volle zehn Jahre für jedes Kind, das bis zum Tag der Antragstellung noch keine 18 Jahre alt ist. Die Förderung endet also nicht, sobald Ihr Kind volljährig wird.

    Beispiel:Sie stellen Ihren Antrag für das Baukindergeld am 14. Januar 2021. Ihre Tochter feiert am 15. Januar 2021, also nur einen Tag später, ihren 18. Geburtstag. Trotzdem erhalten Sie für Ihre Tochter Baukindergeld für volle 10 Jahre.

    Das heißt: Behalten Sie bei Ihrem Antrag nicht nur das neue Datum für die Baukindergeld-Verlängerung 2021 im Kopf. Denken Sie auch an den Geburtstag Ihrer Kinder, sollten sie bald volljährig werden.

    Wofür Sie das Baukindergeld verwenden können

    Für die Verwendung des Baukindergeldes gibt es keine Vorschriften oder Regeln. Es kann, für die Finanzierung der eigenen vier Wände genutzt werden, muss aber nicht. Sie können damit auch Ihren nächsten Urlaub finanzieren oder einfach die Haushaltskasse aufbessern.

    Wenn Sie das Geld zur Finanzierung nutzen wollen, beachten Sie, dass die 12.000 € pro Kind nicht in einem Betrag ausgezahlt werden. Sie bekommen das Geld in zehn jährlichen Raten von jeweils 1.200 € auf Ihr Konto überwiesen.

    Wo und wie Sie Baukindergeld beantragen

    Baukindergeld können Sie online bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter www.kfw.de/baukindergeld beantragen.

    Den Antrag stellen Sie dort erst dann, wenn Sie in Ihre neue Immobilie eingezogen sind. Denn dazu muss Ihre Familie im neuen Zuhause gemeldet sein. Die Meldebestätigung brauchen Sie als Nachweis. Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach Einzug gestellt werden.

    Beachten Sie dabei: Der neue Stichtag 31. März 2021 gilt nicht für die Antragstellung. Bis zu diesem Tag muss die Baugenehmigung erteilt oder der Kaufvertrag unterschrieben sein. Der Antrag selbst kann auch später noch gestellt werden – immer innerhalb von sechs Monaten nach Einzug. Letzter möglicher Termin für den Antrag ist der 31. Dezember 2023.

    Die erste Auszahlung bekommen Sie dann kurze Zeit, nachdem Ihr Antrag erfolgreich gestellt ist. Das Baukindergeld endet mit der zehnten jährlichen Auszahlung automatisch.

    Achtung: Wer in dieser Zeit auszieht und das Haus oder die Wohnung vermietet oder verkauft, muss die KfW sofort darüber informieren. Denn in diesem Fall sind die Förderbedingungen nicht mehr erfüllt und das Baukindergeld wird gestoppt.

    Schon 260.500 Familien werden gefördert

    Nach Angaben des Bundesinnenministeriums haben bis Ende August 2020 bereits rund 260.500 Familien den Antrag gestellt und sich damit zusammen 5,5 Milliarden Euro gesichert. Insgesamt hat der Bund 9,9 Milliarden Euro für das Baukindergeld bereitgestellt. Sobald die Zusagen diesen Höchstbetrag erreichen, können keine Anträge mehr gestellt werden. Es lohnt sich also, die Sache rechtzeitig zu planen.


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