Gemeinsames Konto für Paare – so funktioniert’s!

Ehepartner oder unverheiratete Paare haben gemeinsame Ausgaben. Besonders, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dann fallen Kosten für Miete, Telefon/Internet, Strom oder Lebensmittel an. Ein Gemeinschaftskonto kann dann erhebliche Vorteile mit sich bringen: Man behält einen Überblick über sämtliche Kosten. Diskussionen darüber, wer genau für was wie viel bezahlt hat oder noch bezahlen muss, entfallen.

Gemeinschaftskonto

Inhalt

    Wie funktioniert ein Konto für Paare?

    Das Partnerkonto kann als drittes Girokonto neben zwei bereits bestehenden Konten eröffnet werden. Das ermöglicht es beiden Partnern für individuelle Bedürfnisse weiterhin beliebig viel Geld vom eigenen Konto auszugeben. Auf das gemeinsame Konto zahlt jeder Partner einen beliebigen Betrag ein, der dann für das Begleichen gemeinsamer Ausgaben verwendet wird. So lassen sich die Finanzen in einer Beziehung ganz unkompliziert organisieren.

    Wem gehört das Guthaben auf dem Partnerkonto?

    Das Guthaben auf dem Konto für Paare gehört in der Regel jedem der beiden Partner zur Hälfte, außer es wurde explizit etwas anderes vereinbart. Das gilt unabhängig davon, wer wie viel einbezahlt hat.

    Was passiert, wenn das Gemeinschaftskonto überzogen wurde?

    Wurde das Gemeinschaftskonto überzogen, haften beide Partner gleichermaßen dafür.

    Gut zu wissen: Für die Eröffnung eines gemeinsamen Kontos müssen Sie mit Ihrem Partner nicht verheiratet sein. Sie können dafür einfach ein Gemeinschaftskonto bei der Bank Ihrer Wahl eröffnen, welches auf den Namen beider Partner läuft. Bei der 1822direkt ist die SparkassenCard für beide Inhaber kostenlos.

    „Und“ oder „oder“ – Was ist da jetzt was?

    Für das Konto für Paare gibt es zwei unterschiedliche Varianten:

    • Und-Konto: Bei dieser Form können Ehepaare oder Partner Finanzgeschäfte nur gemeinsam tätigen. Dies stellt sich für Privatpersonen in der Praxis oftmals sehr schwierig dar. Damit ein Kontoinhaber beispielsweise eine Überweisung tätigen kann, benötigt er stets die Unterschrift vom jeweiligen zweiten Kontoinhaber. Und für den Fall, dass einer der Partner stirbt, kann der Hinterbliebene über das Konto nur gemeinsam mit den Erben verfügen. Die Form des Und-Kontos empfiehlt sich eher für Firmen als für Privatpersonen.

    • Oder-Konto: Das Oder-Konto ist der Standard bei Gemeinschaftskonten von Privatpersonen. Bei dieser Variante kann entweder der eine oder der andere Kontoinhaber über das Guthaben verfügen – unabhängig vom jeweils anderen. Praktischerweise besitzen beide Partner eine Kontokarte, sodass ein Zugriff uneingeschränkt auch möglich ist, wenn beispielsweise beide Partner getrennt voneinander unterwegs sind. Bei der 1822direkt können Sie schnell und unkompliziert ein Gemeinschaftskonto in der Form eines Oder-Kontos eröffnen.

    Das gemeinsame Konto im Überblick

    • Das Gemeinschaftskonto eignet sich für Ehepaare ebenso wie für unverheiratete Paare, die ihre gemeinsamen Ausgaben unkompliziert und übersichtlich regeln möchten.

    • Das Oder-Konto hat den Vorteil, dass beide Partner getrennt voneinander über das Guthaben verfügen können.

    • Der Betrag auf dem Partnerkonto gehört jedem Kontoinhaber zur Hälfte.

    • Bei einer Überziehung des Kontos haftet jeder Kontoinhaber gleichermaßen.