Ist ein Wohnungsrechtsschutz sinnvoll?

Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern können einem das Leben schwer machen.

Die Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter ist ein Schock. Der nicht behobene Schimmel im Badezimmer ist äußerst unangenehm und gesundheitsschädigend. Doch auch als Immobilieneigentümer kann es zu Differenzen mit Nachbarn kommen, beispielsweise durch Rauchbelästigung beim Grillen oder Ruhestörungen.

Wohnungsrechtsschutz

Inhalt

    Parteien, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, können für Versäumnisse gerichtlich belangt werden. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, kann dies teuer werden. Jedoch nicht mit einer Wohnungsrechtsschutz-Versicherung.

    Was ist ein Wohnungsrechtsschutz und inwieweit macht er Sinn?

    Mit dem Abschluss eines Mietvertrages gehen sowohl Mieter als auch Vermieter Rechte und Pflichten ein. Verschiedene Ursachen können dazu führen, dass sich eine der beiden Parteien um ihre Rechte betrogen fühlt. Das sind beispielsweise:

    • Der Vermieter kündigt den Mietvertrag, woraufhin der Mieter aus seinem vertrauten Umfeld ausziehen und sich eine neue Wohnung suchen muss.

    • Der Vermieter verlangt eine unangemessene Mieterhöhung.

    • Der verantwortliche Hausherr kümmert sich nicht um eine entstandene Schimmelbildung im Badezimmer.

    • Den Mieter erreicht eine ungerechtfertigte Nebenkostenabrechnung.

    All diese Umstände können zu Streitigkeiten zwischen einzelnen Personen führen. Jede Partei möchte in einem solchen Fall ihre Rechtsinteressen wahrnehmen. Manchmal reicht eine außergerichtliche Klärung aus, beispielsweise über eine Mediation. Bei dieser handelt es sich um eine außergerichtliche Konfliktlösung, die mithilfe eines speziell ausgebildeten Mediators versucht, eine für beide Parteien akzeptable Lösung zu finden.

    Kosten, die jedoch mit einer gerichtlichen Verhandlung verbunden sind, können sehr teuer werden. Dafür ist ein Wohnungsrechtsschutz sinnvoll, der dann eingreift und die Kosten abdeckt, die im Rahmen einer Rechtsstreitigkeit entstehen. Der Wohnungsrechtsschutz gliedert sich in den Mieter- und den Vermieterrechtsschutz und bietet folgende Leistungen:

    LeistungenErläuterung
    Rechtsschutz für telefonische ErstberatungInsofern deutsches Recht greift und eine Beratung ohne Einsicht von Unterlagen möglich ist, können sich Betroffene von einem Rechtsanwalt ihrer Wahl (mit Niederlassung in Deutschland) beraten lassen.
    Wohnungs- und Grundstücks-RechtsschutzGreift bei einem Rechtsstreit um Grundstücksbereiche, beispielsweise im Rahmen des Bau- oder Umweltrechts.
    Steuer-RechtsschutzDie Gemeinde verrechnet Leistungen, die nicht erbracht wurden, zum Beispiel für die Reinigung der Straße oder die Müllabfuhr. Der Versicherungsschutz ermöglicht, hiergegen zu klagen.
    Sonstige Kostenübernahme• Anwalts- und Richterkosten
    • Kosten für Zeugen
    • Ausgaben für Sachverständige
    • Reise- und Dolmetscherkosten bei Streitigkeiten im Ausland
    MediationKosten eines Mediationsverfahrens

    Welche Personen und Objekte sind versichert?

    Im Wohnungsrechtsschutz versicherte Personen sind:

    • Der Versicherungsnehmer selbst

    • Der Lebenspartner des Versicherungsnehmers

    • Volljährige Kinder unter folgenden Voraussetzungen:

      • Diese sind unverheiratet

      • Sie leben in keiner Partnerschaft

      • Sie befinden sich noch nicht in beruflicher Tätigkeit

    Versicherte Objekte sind all jene, welche innerhalb Deutschlands liegen und von dem jeweiligen Versicherungsnehmer oder dessen Lebenspartner selbst genutzt werden. Dazu gehören neben einem Einfamilienhaus oder einer Wohnung ebenso Schrebergärten und Kfz-Abstellplätze oder Garagen.

    Greift die Rechtsschutzversicherung direkt nach Abschluss?

    Im Falle eines Streites im Rahmen des Wohnungs- oder Grundstücksrechts sollten Betroffene zunächst das jeweilige Versicherungs-unternehmen kontaktieren. Dieses kann dann eine telefonische Erstberatung sowie weitere Maßnahmen zur Klärung einleiten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Rechtsschutz lange genug besteht. In der Regel gibt es beim Wohnungsrechtsschutz eine Wartezeit von drei Monaten. Konkret bedeutet das, dass die Versicherung abgeschlossen werden muss, um frühestens drei Monate danach entsprechende Leistungen beziehen zu können.

    Weitere Voraussetzungen für den Wohnungsrechtsschutz

    Um den Versicherungsschutz bei Bedarf in vollem Umfang nutzen zu können, müssen die Beiträge stets rechtzeitig eingehen. Des Weiteren müssen Versicherungsnehmer Veränderungen an Wohnung oder Grundstück melden. Für eine Kündigung gilt in der Regel die gewöhnliche 3-monatige Frist.

    Wohnungsrechtsschutz – Die Vorteile für Mieter und Vermieter im Überblick

    • Kostenlose professionelle telefonische Erstberatung

    • Außergerichtliche Mediation

    • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

    • Steuer-Rechtsschutz

    • Kostenübernahme der Gerichtskosten (Richter, Anwalt, Zeugen, Sachverständige) sowie Reise- und Dolmetscherkosten bei Streitfällen im Ausland

    Bild: Antonio Guillem/Shutterstock*