Steuer 2023: Das sind die wichtigsten Änderungen und Erleichterungen

  • Anhebung des Grundfreibetrags: Weniger Steuern für alle
  • Plus für Familien: Mehr Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag
  • Gute Nachrichten für Sparer: Pauschbetrag wird angehoben
  • Homeoffice-Pauschale: Jetzt bis zu 1.260 € pro Jahr
  • Photovoltaik: Keine Steuer mehr für kleine Anlagen
  • Inflationsbonus: Steuerfreies Extra vom Arbeitgeber geht auch 2023
  • Wermutstropfen: Weniger Förderung für E-Autos

Steuer 2023 - 1822direkt

Inhalt

    Steigende Preise im Supermarkt und an der Tankstelle, hohe Strom- und Heizkosten, rund 10 Prozent Inflation … Das alles macht sich immer stärker in der Haushaltskasse und beim Einkauf bemerkbar. Glücklicherweise gibt es ab Januar 2023 aber auch einige Entlastungen durch neue Regeln bei der Steuer. Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier im Überblick.

    Anhebung des Grundfreibetrags: Weniger Steuern für alle

    Ab 1.1.2023 zahlen alle Steuerzahlen etwas weniger ans Finanzamt. Ursache dafür ist der Grundfreibetrag, der mit Jahreswechsel angehoben wird.

    Dieser Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem Ihr Einkommen steuerfrei bleibt. Erst alles, was diese Grenze überschreitet, muss versteuert werden. Die neuen Werte sind:

    • für Ledige: 10.908 € pro Jahr (bisher 10.347 €)
    • für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner: 21.816 € (bisher 20.794 €)

    Gleichzeitig werden die Einkommensteuertarife angepasst. Zur Erklärung: Mit steigendem Einkommen werden bei bestimmten Eckwerten immer höhere Steuersätze fällig – bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Diese Eckwerte steigen, um die höhere Inflation auszugleichen. Das heißt in Zahlen:

    • 2023 zahlen Sie den Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 € (bisher ab 58.597 €).
    • Hinzu kommt: Der Solidaritätsbeitrag fällt jetzt für alle weg, die 2023 weniger als 66.915 € versteuern müssen.

    Der Effekt: Bei gleichem Bruttogehalt, werden weniger Steuern fällig. Hier ein paar Rechenbeispiele für einen Alleinstehenden, welche Steuerentlastung das pro Jahr bringt:

    Jahresbruttoeinkommen

    Steuerentlastung pro Jahr

    30.000 €

    251 €

    40.000 €

    349 €

    50.000 €

    473 €

    60.000 €

    621 €

    70.000 €

    782 €

    Plus für Familien: Mehr Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag

    Für Eltern gibt es 2023 gleich zwei gute Nachrichten:

    • Mehr Kindergeld: Zum 1.1.2023 steigt das monatliche Kindergeld auf 250 € für jedes Kind. Bisher gab es eine Staffelung: 219 € für das erste und zweite Kind, 225 € für das dritte und 250 € für das vierte Kind. Diese Staffelung fällt nun weg.
    • Der Kinderfreibetrag wird nicht wie das Kindergeld direkt ausgezahlt. Ähnlich wie beim Grundfreibetrag handelt es sich um einen Anteil Ihres Einkommens, der nicht besteuert wird, wenn Sie Kinder haben. Dieser Kinderfreibetrag beträgt ab 1.1.2023 für verheiratete Eltern 8.592 € (bisher: 8.558 €).

    Gute Nachrichten auch für Sparer: Pauschbetrag wird angehoben

    Durch das Ende der Nullzins-Zeiten wird das Sparen endlich wieder interessanter. Passend dazu ist zum 1.1.2023 der Sparerpauschbetrag gestiegen. Er beträgt jetzt:

    • 1.000 € für Ledige (bisher 801 €)
    • 2.000 € für Verheiratete (bisher 1.602 €)

    Der Sparerpauschbetrag ist der Anteil an Erträgen aus Zinsen, Dividenden oder gewinn­bringenden Wertpapierverkäufen, der nicht versteuert wird. Nur Anleger und Sparer, die mehr als 1.000 € erzielen, müssen auf diese übersteigenden Erträge 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen.

    Homeoffice-Pauschale: Jetzt bis zu 1.260 € pro Jahr

    Auch nach Abklingen der Corona-Pandemie arbeiten noch viele im Homeoffice. 2023 gibt es dafür mehr Steuererleichterung über die Homeoffice-Pauschale. Ab 1.1.2023 gilt:

    • Die Pauschale steigt von bisher 5 € auf nun 6 € pro Tag.
    • Der jährliche Höchstbetrag steigt von bisher 600 € auf maximal 1.260 €.
    • Damit können Sie über die Pauschale bis zu 210 Homeoffice-Tage geltend machen.

    Photovoltaik: Keine Steuer mehr für kleine Anlagen

    Haben Sie eine Solaranlage auf dem Dach Ihres Eigenheims? Dann können Sie sich über diese Erleichterung freuen: kleinere Photovoltaik-Anlagen sind jetzt von der Einkommensteuer befreit. Und das gilt sogar rückwirkend zum 1.1.2022.

    Das gilt jedoch nur für kleinere Anlagen, die gewisse Grenzen nicht überschreiten:

    • Bis zu 30 Kilowatt bei Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien ohne Wohnraum
    • Bis zu 15 Kilowatt pro Einheit bei Immobilien mit mehreren Wohn- oder Gewerbeeinheiten

    Inflationsbonus: Steuerfreies Extra vom Arbeitgeber geht auch 2023

    Den Inflationsbonus gibt es schon seit Ende 2022. Doch auch 2023 kann er ausgezahlt werden. Damit können Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber bis zu 3.000 € zusätzlich zum Lohn steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt bekommen. Das heißt zum Beispiel:

    • Wer im Jahr 2022 noch gar keinen Inflationsbonus bekommen hat, kann noch 2023 davon profitieren.
    • Wer 2022 vom Arbeitgeber 1.500 € Inflationsbonus bekommen hat, darf 2023 oder 2024 noch einmal 1.500 € vom gleichen Arbeitgeber bekommen. Nur die Gesamtgrenze von 3.000 € vom gleichen Arbeitgeber darf nicht überschritten werden.
    • Wer den Arbeitgeber wechselt, kann allerdings doppelt profitieren. Beispiel: Sie haben 2022 von Ihrem damaligen Arbeitgeber den vollen Inflationsbonus von 3.000 € erhalten. Jetzt wechseln Sie den Job. Dann kann Ihnen der neue Arbeitgeber noch einmal den vollen Bonus von 3.000 € auszahlen.

    Wermutstropfen: Weniger Förderung für E-Autos

    Wer 2023 ein E-Auto kauft, hat allerdings weniger Vorteile als 2022. Grund: Der Bund fährt die Zuschüsse zurück. Beim Kauf ab 1.1.2023 gilt nun:

    • Wenn das E-Auto bis zu 40.000 € kostet, gibt es nur noch einen Zuschuss von 4.500 € vom Staat (bisher 6.000 €) und der Herstellernachlass sinkt auf 2.250 €. (bisher 3.000 €).
    • Wenn das E-Auto bis zu 65.000 € kostet, beträgt der Zuschuss vom Staat jetzt nur noch 3.000 € (bisher 5.000 €) und der Herstellernachlass nur noch 1.500 € (bisher 2.500 €).
    • Für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge gibt es nun gar keine Förderung mehr

    Fazit:

    Die Erleichterungen, die 2023 bei der Steuer kommen, können vielleicht nicht die Inflation in voller Höhe ausgleichen. In der Summe können Sie allerdings eine spürbare Wohltat für die Haushaltskasse darstellen.