Das Gleiche gilt für gute alte Stücke aus dem Keller oder die Ausmist-Aktion zum Jahreswechsel: Vieles ist zu schade zum Wegwerfen. Denn wenn Sie die Sachen im Internet verkaufen, können Sie für das ein oder andere Stück noch gutes Geld bekommen.
Hier sind Ihre Möglichkeiten, die Sie haben, um ungeliebte Geschenke und alte Schätze aus dem Keller möglichst gewinnbringend zu versilbern:
Internetauktionshaus und -kaufhäuser: Beim Verkaufen und Kaufen denkt jeder zunächst an eBay und Amazon, wo auch gebrauchte Gegenstände verkauft werden können. Der Vorteil: Die Nutzerzahl ist riesig und die Chance entsprechend hoch, dass sich ein Käufer findet. Dafür werden allerdings auch Gebühren fällig. Hinzu kommt, dass es aufwendig sein kann, die Gegenstände zum Verkauf einzustellen: Ein Verkaufstext muss geschrieben werden, gute Fotos müssen her. Und findet sich dann ein Käufer, muss das Paket schnell verschickt werden.
Kleinanzeigen: Weniger Kosten und Aufwand erzeugen dagegen die Kleinanzeigen, wie sie in zahlreichen Internetportalen oft kostenlos aufgegeben werden können. Ungeliebte Geschenke oder nicht gebrauchte Ware kann man hier recht einfach verkaufen und verschenken. Der Nachteil allerdings: Käufer und Verkäufer gelten nicht immer als seriös. Das Verbrauchermagazin „Finanztip“ empfiehlt deshalb, Waren nur gegen Vorkasse zu versenden.
Rückkaufportale: Relativ neu sind die Rückkaufportale im Internet, wie rebuy.de oder momox.de. Diese Unternehmen verkaufen und kaufen vor allem gebrauchte Elektrogeräte, aber auch Bücher oder DVDs an. Vorteil ist hier die schnelle Abwicklung. Wollen Sie beispielsweise Bücher verkaufen, können Sie mit dem Handy oder der Kamera des Computers den Barcode einscannen. Dann erfahren Sie sofort, wie viel Sie für Ihr Buch noch bekommen. So können Sie Ihre Einnahmen sofort kalkulieren und entscheiden, ob sich ein Kauf noch lohnt – anders etwa als bei einer Auktion, wo Sie nicht wissen, ob sich überhaupt ein Käufer findet. Der Nachteil bei den Rückkaufportalen: Die Preise, die Sie hier erzielen können, sind vergleichsweise niedrig.
Gut zu wissen: Keine Steuer bei Privatverkäufen
Ihre Einnahmen aus den Privatverkäufen müssen Sie nicht bei der Steuererklärung angeben! Sie müssen also keine Steuern zahlen, weil es sich um private Geschäfte handelt. Steuerpflichtig werden Verkäufe erst dann, wenn sie gewerbsmäßig betrieben werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie Waren oder Gegenstände billig kaufen und anschließend diese Sachen im Internet verkaufen, aber sehr viel teurer.