Die Erbfolge kinderloser Paare
Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass jeder seinen Erben selbst festlegen kann. Damit individuelle Bestimmungen Gültigkeit besitzen, müssen sie aber in einem Testament oder Erbvertrag schriftlich verfasst sein. Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass jeder seinen Erben selbst festlegen kann. Damit individuelle Bestimmungen Gültigkeit besitzen, müssen sie aber in einem Testament oder Erbvertrag schriftlich verfasst sein. Andernfalls greift im Falle eines Todes die allgemeine gesetzliche Erbfolge nach deutschem Erbrecht. Dann erbt bei kinderlosen Paaren nicht allein der Ehepartner.