Zählt ein Erbe zum Zugewinn in der Ehe?
Ob durch Scheidung oder im schlimmsten Fall durch den Tod eines Partners – wenn eine Ehe endet, müssen die finanziellen Verhältnisse neu geregelt werden. Haben die Partner keinen Ehevertrag über eine Gütertrennung oder Gütergemeinschaft geschlossen, gilt automatisch die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Diese sieht am Ende der Ehe einen Zugewinnausgleich vor: Das Vermögen, das beide Partner während der Ehe hinzugewonnen haben, wird berechnet und gleichmäßig aufgeteilt. Erbschaften nehmen jedoch eine Sonderstellung ein: Erbt einer der Ehegatten während der Ehe, gehört die Erbschaft zum Privatvermögen und wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Dennoch kann das Erbe den Zugewinnausgleich beeinflussen. Alles Wissenswerte rund um das Erbe in der Zugewinngemeinschaft erfahren Sie hier.