Elternzeit richtig planen und finanzieren

Planen Sie kleinen Familienzuwachs oder ist bereits Nachwuchs unterwegs? Dann möchten Sie nach der Geburt mit Ihrem Neugeborenen bestimmt möglichst viel Zeit verbringen. Damit Sie diese auch unbeschwert genießen können, empfiehlt es sich, schon frühzeitig die Elternzeit zu planen.

Gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben Sie Anspruch auf Elternzeit, um sich auch als Arbeitnehmer um ihr Kind kümmern zu können. Dabei können sich sowohl die Mutter als auch der Vater bei jedem Kind bis zu 3 Jahre  vom Job freistellen lassen. Übrigens: Wer nicht angestellt oder selbstständig ist, hat auch keinen Anspruch auf Elternzeit.

Sie finden hier nicht nur Infos zur Planung, sondern auch zur finanziellen Seite der Elternzeit. Für die kann nämlich Elterngeld beantragt werden. Außerdem hat man die Möglichkeit, auch in der Elternzeit reduziert weiterzuarbeiten, um sich etwas hinzuzuverdienen.
 

Eltern kuscheln mit Baby

Inhalt

    Planung der Elternzeit

    Dauer: Planen Sie genau, wie lange Sie Elternzeit nehmen möchten. Die gesetzliche Regelung sieht für jedes Elternteil insgesamt bis zu 36 Monate vor.

    Zeitpunkt: Überlegen Sie sich, wann Sie die Elternzeit antreten möchten und wie Sie diese aufteilen wollen. Jedes Elternteil kann die gesamte Zeit nämlich auf 3 Abschnitte verteilen .

    Berufliche Rückkehr: Denken Sie außerdem darüber nach, in welchem Umfang Sie nach der Elternzeit wieder arbeiten wollen und welche Vereinbarungen Sie mit Ihrem Arbeitgeber treffen können.

    Gut zu wissen: Das Arbeitsverhältnis gilt auch weiterhin im Verlauf der ganzen Elternzeit. Und bis zu deren Ablauf greift ein spezieller Kündigungsschutz, der mit der Anmeldung der Elternzeit beginnt. Sie können auch beanspruchen, zur früheren Arbeitszeit zurückzukehren. 

    Tipp: Zentrale Fragen zur Elternzeit beantwortet Ihnen das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
     

    Wo und wann soll ich die Elternzeit beantragen?

    Beantragen Sie die geplante Elternzeit vor Beginn beim Arbeitgeber innerhalb der folgenden Fristen:

    • während der ersten drei Lebensjahre des Kindes: 7 Wochen
    • zwischen dem dritten Geburtstag Ihres Kindes und der Vollendung seines achten Lebensjahres: 13 Wochen 
       

    Wann beginnt die Elternzeit?

    Die Elternzeit beginnt nach Ende des Mutterschutzes, der in der Regel 8 Wochen nach der Geburt gilt. Denn bei der Mutterschutzfrist handelt es sich um den Zeitraum vor und nach der Geburt, in dem Mütter keiner Arbeit nachgehen dürfen.

    Es reicht also normalerweise aus, wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes die Elternzeit beantragen.
     

    Finanzierung der Elternzeit: Wer zahlt Elterngeld?

    Das Elterngeld ist als wichtigste finanzielle Unterstützung während der Elternzeit eine staatliche Leistung, die von den einzelnen Bundesländern verwaltet wird.

    Basiselterngeld

    Während der ersten 14 Monate des Kindes haben Eltern Anspruch auf Basiselterngeld, wenn sie sich an der Betreuung des Kindes beteiligen und ihnen dadurch Einkommen wegfällt. Dabei können Sie die Monate untereinander aufteilen. Beachten Sie aber, dass ein Elternteil minimal 2 Monate und höchstens 12 Monate beanspruchen kann.

    Alleinerziehende, die auf ihr gesamtes Einkommen verzichten müssen, können die vollen 14 Monate ausschöpfen.
    Kommt das Kind im Zuge einer Frühgeburt zur Welt, verlängert sich Ihr Anspruch entsprechend.

    Wie viel Elterngeld bekommt man?

    Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach Ihrem vorherigen Einkommen und reicht von 65 % bei Gutverdienern bis 100 % bei Geringverdienern. Das sind monatlich je nach Einkommen zwischen 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Familien mit mehreren Kindern profitieren zusätzlich von einem „Geschwisterbonus“.

    Gut zu wissen: Beziehen Sie Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe, wird das Elterngeld komplett als Einkommen angerechnet.  

    Hier finden Sie den Elterngeldrechner mit Planer  des Familienportals des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Sie auch über weitere Hintergründe zum Elterngeld informiert.

    ElterngeldPlus

    Mit ElterngeldPlus können Sie im Unterschied zum Basiselterngeld die Bezugsdauer Ihres Elterngeldes verlängern: nämlich doppelt so lange  . Dafür bekommen Sie allerdings einen geringeren monatlichen Betrag. Gehen Eltern nicht arbeiten, beträgt das ElterngeldPlus die Hälfte des Basiselterngeldes. Arbeiten Eltern in Teilzeit, können ElterngeldPlus und Einkommen zusammen genauso hoch ausfallen wie das Basiselterngeld.

    Partnerschaftsbonus

    Der Partnerschaftsbonus ist eine finanzielle Förderung für Eltern, die sich die Betreuung ihres Kindes teilen und beide in Teilzeit arbeiten. So können Sie länger zu Hause zu bleiben und für Ihr Kind da sein.

    Die Voraussetzungen dafür:

    • Beide Elternteile beziehen ElterngeldPlus.
    • Beide Elternteile gehen in einen Zeitraum von bis zu 4 Monaten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche einer Teilzeitarbeit nach (bei Kindern mit Geburtsdatum vor dem 1. September 2021 zwischen 25 und 30 Wochenstunden).

    Dieses zusätzliche ElterngeldPlus können Sie pro Elternteil für 2 bis 4 Monate beantragen. Und Alleinerziehende profitieren vom vollen Partnerschaftsbonus von 4 Monaten. 
     

    Frau pfückt im Sommer Äpfel

    Was ist ein Wertpapier-Sparplan?

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    Wo und wann muss ich Elterngeld beantragen?

    Den Antrag stellen Sie bei der örtlichen Elterngeldstelle, die Sie dabei gerne berät und unterstützt. Elterngeld können Sie grundsätzlich erst ab dem Tag beantragen, an dem Ihr Kind geboren wurde, müssen das aber nicht sofort tun.

    Teilzeit in Elternzeit

    Eltern können bei Bedarf während der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten . Dabei ist eine wöchentliche Arbeitszeit von höchstens 32 Stunden pro Elternteil möglich: also insgesamt 64 Stunden pro Woche, wenn Sie sich zusammen in Elternzeit befinden. Bei Kindern mit einem Geburtsdatum vor dem 1. September 2021 kann jedes Elternteil maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten .  

    Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber Elternteilzeit verlangen. Voraussetzungen sind u. a.: 

    • eine ununterbrochene Beschäftigung der Eltern bei diesem Arbeitgeber
    • beim Arbeitgeber sind mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt

    Beim BMFSFJ können Sie alle Voraussetzungen einsehen.
    Werden diese in Ihrem Fall nicht erfüllt, können Sie trotzdem in Teilzeit arbeiten, sofern Ihr Arbeitgeber zustimmt.   
     

    Hinzuverdienstmöglichkeiten

    Überlegen Sie sich auch, ob Sie während der Elternzeit eventuell etwas nebenbei dazuverdienen können: zum Beispiel im Rahmen einer kurzfristigen geringfügigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit. Bei 538-Euro-Jobs wird die Grenze von 32 Stunden pro Woche nicht überschritten.  

    Allerdings wird ein Hinzuverdienst auf das Elterngeld angerechnet, wenn das Elterngeld über dem Mindestbetrag von 300 Euro liegt. 

    Nützlich ist hier der Elterngeldrechner des BMFSFJ.
     

    Überblick über die eigenen Finanzen verschaffen

    Wie hoch sind eigentlich Ihre monatlichen Ausgaben? Mit einem Haushaltsbuch behalten Sie stets den Überblick über Ihre Finanzen.

    Berücksichtigen Sie bei Ihren Planungen auch die zusätzlichen Kosten, die während der Elternzeit anfallen können, wie Ausgaben für Kinderbetreuung, Kleidung, Spielzeug oder zusätzliche Versicherungen.

    Gibt es eventuell Fördermöglichkeiten in Ihrer Region? Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Stadt über mögliche Zuschüsse oder Angebote für Familien.
     

    Elternzeit planen: Unsere Tipps

    • Beginnen Sie mit der Planung und Finanzierung Ihrer Elternzeit möglichst frühzeitig.
    • Holen Sie sich Rat: Sprechen Sie mit anderen Eltern, Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Bank oder einem Steuerberater.
    • Seien Sie flexibel: Die Lebenssituation kann sich ändern, planen Sie also einen gewissen Spielraum für Anpassungen ein.
       

    Frühzeitiges planen und sparen hilft, mit dem Geld auszukommen

    Schaffen Sie vor der Geburt Ihres Kindes ein finanzielles Polster, damit Sie unvorhergesehene Ausgaben abdecken können. Denn trotz staatlichen Unterstützungen sollte man bei einem Kinderwunsch auf eventuelle finanzielle Einbußen vorbereitet sein. Eine gute Möglichkeit zur Geldanlage bietet Ihnen übrigens ein Festgeldkonto.

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