Es gibt allerdings in jedem FallFreibeträge, bis zu deren Höhe Sie die Erbschaft nicht versteuern müssen. Manchmal werden auch zusätzliche Versorgungsfreibeträge berücksichtigt. Wir klären, wer Erbschaftssteuer zahlen muss und bis zu welcher Höhe das Erbe steuerfrei bleibt.
Übrigens: Bestehende Nachlassverbindlichkeiten und sogenannte sachliche Steuerbefreiungen können die Erbschaftssteuer zusätzlich senken.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer
Sowohl dieErbschaftssteuerklasseals auch die Höhe des vererbten Vermögens bestimmen die Steuersätze, die erhoben werden. Die Steuerklasse hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe ab.
Die Erbschaftssteuerklassen (I, II, III) sind im § 15 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) gesetzlich geregelt. Steuerklasse I umfasst z. B. Ehepartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel, Eltern und Großeltern, wobei eingetragene Lebenspartner die gleiche Steuerklasse erhalten wie Ehepartner.
Gut zu wissen: Mit den Einkommensteuerklassen haben diese Steuerklassen nichts zu tun.
Erschaftssteuerklasse | Verwandschaftsgrad |
Steuerklasse I | Ehegatten, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel, Eltern, Großeltern |
Steuerklasse II | Geschiedene Ehegatten, Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern |
Steuerklasse III | nicht verwandte Erben |
Wert des Vermögens abzüglich Freibetrag | bis 75 Tsd. € | bis 300 Tsd. € | bis 600 Tsd. € | bis 6 Mio. € | bis 13 Mio. € | bis 26 Mio. € | ab 26 Mio. € |
Steuerklasse I | 7 % | 11 % | 15 % | 19 % | 23 % | 27 % | 30 % |
Steuerklasse II | 15 % | 20 % | 25 % | 30 % | 35 % | 40 % | 43 % |
Steuerklasse III | 30 % | 30 % | 30 % | 30 % | 50 % | 50 % | 50 % |
Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer
Erben müssen bis zu einer bestimmten Vermögenshöhe keine Steuern zahlen. Denn je nach Verwandtschaftsgrad gibt es unterschiedliche Freibeträge, die im § 16 ErbStG geregelt sind.
So bekommen Ehepartner (und eingetragene Lebenspartner) den am höchsten festgesetzten Freibetrag, danach folgen Kinder und Enkel. Eine Nichte oder ein Neffe haben dagegen z. B. keinen höheren Freibetrag als ein Erbe, der nicht verwandt ist.
Wichtig zu wissen: Versteuern muss man nur den Betrag, der über dem Freibetrag liegt.
Steuerklasse Erbschaft | Verwandschaftsgrad | Freibetrag |
I | Ehepaare (auch gleichgeschlechtliche Paare) | 500.000 € |
I | Kinder (auch adoptierte KInder sowie Stiefkinder und Enkelkinder, wenn deren Eltern verstorben sind) je Elternteil | 400.000 € |
I | Enkel | 200.000 € |
I | Eltern und Großeltern | 100.000 € |
II | Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Partner (inklusive gleichgeschlechtlicher Partnerschaften) | 20.000 € |
III | Sämtliche andere Erben | 20.000 € |
Rechenbeispiel: Die Tochter erbt eine Doppelhaushälfte im Wert von 500.000 Euro sowie ein Aktiendepot in Höhe von 250.000 Euro. Der Freibetrag liegt bei 400.000 Euro.
Zu versteuerndes Vermögen: 750.000 - 400.000 = 350.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 15 % liegt die Erbschaftssteuer folglich bei 52.500 Euro (350.000 x 0,15).
Was sind Versorgungsfreibeträge
Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder, Stiefkinder und Enkel, deren Eltern schon gestorben sind, erhalten zusätzlich besondere Versorgungsfreibeträge, die nach § 17 ErbStG geregelt sind. Diese Freibeträge sind bei Kindern nach dem Lebensalter gestaffelt.
Beachten Sie: Bezieht man eine Hinterbliebenenrente, wird ihr Kapitalwert auf den Freibetrag angerechnet und reduziert diesen.
Freibetrag | |
Ehegatten und Lebenspartner | 256.000 € |
Kinder bis 5 Jahre | 52.000 € |
Kinder 6 bis 10 Jahre | 41.000 € |
Kinder 11 bis 15 Jahre | 30.700 € |
Kinder 16 bis 20 Jahre | 20.500 € |
Kinder 21 bis 27 Jahre | 10.300 € |
Was kann noch von der Erbschaftssteuer abgesetzt werden
Es kann passieren, dass ein Verstorbener Schulden hinterlässt und vererbt. Den Wert solcher sogenannter Erblasserschulden zieht man allerdings vollständig vom Erbe ab.Schulden, die nach dem Tod auf die Erben übergehen, werden mit ihrem vollen Wert vom Erbe abgezogen.Schließlich haftet der Erbe mit seinem Privatvermögen für die bestehenden Nachlassverbindlichkeiten wie z. B. noch nicht getilgte Kredite, aufgenommene Ratenzahlungen oder Hypotheken. Bestehen solche Nachlassverbindlichkeiten, können pauschal immerhin 10.300 Euro vom Erbe abgezogen werden, sofern man keine höhere Summe nachweisen kann. wenn kein höherer Betrag nachgewiesen werden kann.Außerdem kann man auch Kosten, die beispielsweise durch die Beerdigung verursacht werden, von der Steuer absetzen: Diese zählen nämlich ebenfalls zu den Nachlassverbindlichkeiten.
Darüber hinaus sind in § 13 ErbStG weitere Steuerbefreiungen geregelt sind, wie z. B.:
Für Personen der Steuerklasse I:
- Ist Hausrat nicht mehr wert als 41 000 Euro, bleibt er steuerfrei.Wert insgesamt 41 000 Euro nicht.
- Sind „Bewegliche körperliche Gegenstände“ (z. B. das geerbte Auto) nicht wertvoller als 12 000 Euro, bleiben auch sie steuerfrei.soweit der Wert insgesamt 12 000 Euro nicht übersteigt.
Für Personen der Steuerklasse II u. III:
- Sind Hausrat und bewegliche körperliche Gegenstände insgesamt nicht wertvoller als 12 000 Euro,bleiben sie steuerfrei.soweit der Wert insgesamt 12 000 Euro nicht übersteigt.
- Das selbstgenutzte Familienheim (ein bebautes Grundstück, Haus oder eine Eigentumswohnung)
- Bleibt für den überlebenden Ehe- oder Lebenspartner komplett steuerfrei.
- Für Kinder und Enkelkinder, deren Eltern bereits verstorben sind, gilt die komplette Steuerbefreiungnur bis zu einer Wohnfläche von max. 200 m2.
- Wichtig zu wissen: Wer diese Steuerbefreiung in Anspruch nimmt, ist verpflichtet mind. 10 weitere Jahre am Wohnsitz der Familie zu leben. Ausnahme: Man kann wegen gesundheitlicher Ursachen die Immobilie nicht mehr nutzen.
Infobox
Beim Tod einer Person führt ein Kreditinstitut das Konto des Verstorbenen weiter und kennzeichnet es als Nachlasskonto. So werden bestehende Aufträge oder Lastschriften bei ausreichender Kontodeckung auch weiterhin ausgeführt.
Sind Sie ein legitimierter Erbe, können Sie über das Konto des Erblassers verfügen. Liegt keine Kontovollmacht vor, ist dafür ein Erbschein oder ein Testament mit Eröffnungsprotokoll erforderlich. Gibt es mehrere Erben, können sie nur gemeinsam über das Konto verfügen.
Alles Wichtige zum Thema Konto, Kontovollmacht und Nachlassabwicklung finden Sie auf unserer Serviceseite zum Thema Nachlass
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei Immobilien
Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich bei Immobilien nach ihrem Wertsowie dem Verwandtschaftsgrad des Erben. Die bereits genannten Freibeträge gelten hier ebenfalls, mit Ausnahme der erwähnten Regelung für die Erben des Familienheims.
Das Finanzamt setzt als Wert der Immobilie ihren Verkehrswert an. Ist dieser aus Sicht des oder der Erben zu hoch gewählt, kann man Einspruch erheben. Grundlage für die neue Verkehrswertermittlung ist dann ein Gutachten eines vereidigten Gutachters, dessen Kosten der Erbe trägt.
Bei einer vermieteten Immobile berücksichtigt man aufgrund eines pauschalen Bewertungsabschlags von 10 % lediglich 90 % des Immobilienwertes.
Gut zu wissen: Verkaufen Sie ein geerbtes Haus, fällt eventuell eine Spekulationssteuer an. Das ist z. B. der Fall, wenn der Erblasser die Immobilie vor weniger als zehn Jahren gekauft hat. Allerdings gibt es auch in diesem Fall Ausnahmen, z. B. wenn Sie das Haus im Verkaufsjahr sowie in den vorherigen zwei Jahren selbst bewohnt haben.
Mindert ein bestehendes Wohnrecht die Erbschaftssteuer
Ja. Wohnrecht ist ein dingliches Recht, das dem Berechtigten zusichert, eine Immobilie als Wohnung zu nutzen, ohne dem Eigentümer Miete dafür zahlen zu müssen. Ein vom Erblasser bestimmtes Wohnrecht wird vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen und mindert die Erbschaftssteuer.
Mindert eine Grundschuld die Erbschaftssteuer
Oft verlangen Banken als Absicherung bei einer Finanzierung eine Grundschuld oder eine Hypothek. Wie hoch diese finanzielle Belastung ist, kann man im Grundbuch nicht nachschauen.Aus dem Grundbuch ist die tatsächliche Höhe der Belastung nicht ersichtlich.
Übrigens: Eine Grundschuld, die zwar noch auf das geerbte Haus eingetragen ist, aber bereits voll zurückgezahlt wurde, wird nicht vom Erbe abgezogen.
Ein Wort zur Schenkungssteuer …
Die Schenkungssteuer ergänzt die Erbschaftssteuer. Dabei gelten generell dieselben Freibeträge und Steuersätze wie bei der Erbschaftssteuer. Allerdings kann man die Freibeträge bei Schenkungen alle 10 Jahre aufs Neue ausschöpfen.
Wer zahlt Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer bei Nießbrauch
Ein Nießbrauch bedeutet, dass jemand das Recht hat, etwas zu nutzen oder davon zu profitieren, ohne es zu besitzen. Man kann zum Beispiel ein Haus bewohnen oder Mieteinnahmen erhalten, auch wenn man nicht der Eigentümer ist. Der Eigentümer behält jedoch das Eigentum und gewisse Kontrollrechte über die Sache.
Bei Nießbrauch kann es sich z. B. um Mieteinnahmen aus der Vermietung einer Immobilie handeln. Grundsätzlich zahlt der Nießbraucher Steuern auf die Mieteinnahmen. Es kann auch eine Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer anfallen.
Wann wird Erbschaftssteuer fällig
Erbschaftssteuer wird fällig, sobald
- ein Erbe den Erbschein beantragen und damit die Erbschaft antreten willein Erbe sich dazu entschieden hat, einen Erbschein zu beantragen und damit das Erbe anzutreten.
- ein über die geltenden Freibeträge hinausgehendes Vermögen vererbt wird
Übrigens: Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird erst dann fällig, wenn der entsprechende Steuerbescheid vorliegt.
Wann muss man die Erbschaftssteuererklärung abgeben
Bei der Abgabe der Erbschaftsssteuererklärung müssen Sie keine exakte Frist einhalten. Allerdings müssen Erben die Erbschaft innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten bei ihrem Finanzamt melden.
In der Regel wird das Finanzamt aber schon vorher über die Erbschaft informiert. Denn Banken, Versicherungen, Notare und Nachlassgerichte sind dazu verpflichtet, einen Todesfall zu melden. Deshalb erhalten Erben meist schon nach kurzer Zeit Post vom Finanzamt.
Anhand der Angaben in der Erbschaftssteuererklärung legt das Finanzamt die Höhe der zu entrichtenden Erbschaftssteuer fest: Sie erhalten darüber im Fall der Fälle einen entsprechenden Bescheid.
Welches Finanzamt ist für die Erbschaftssteuer zuständig
DieErbschafts- oder Schenkungssteuer legt nicht automatisch das Finanzamt fest, das auch für die Veranlagung der Einkommensteuer des Erben zuständig ist.
Tritt ein Erbfall ein, sind Wohnsitz (oder der gewöhnliche Aufenthaltsort) zum Todeszeitpunkt des oder der Verstorbenen ausschlaggebend für die Zuständigkeit des entsprechenden Finanzamts.
Gibt es eine Schenkung, ist der zu diesem Zeitpunkt aktuelle Wohnsitz (oder gewöhnliche Aufenthaltsort) des oder der Schenkenden entscheidend