Wann kann ich in Rente gehen?
Das Renteneintrittsalter liegt bei 67 Jahren. Immer wieder ist auch die Rente ab 63 bei Arbeitnehmern im Gespräch. Wenn Sie bereits 45 Versicherungsjahre erreicht haben, können Sie sich dafür entscheiden, Ihre Rente auch schon mit 63 Jahren zu beginnen. Dies setzt somit voraus, dass Sie bereits mit 18 Jahren gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Wer kann früher in Rente gehen?
Ob Sie die Regelaltersrente erhalten, ist abhängig davon, in welchem Jahr Sie geboren sind. Für alle vor 1953 Geborenen wird dann die Altersrente ohne Abschläge gezahlt. Wer zwischen 1953 und 1963 geboren wurde, profitiert nicht mehr hiervon, weil das Rentenalter Schritt für Schritt erhöht wird und sich somit auch das Alter des Eintritts verschiebt. Für diejenigen, die nach 1964 geboren wurden, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. Einzig mit einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie früher in Rente gehen, und zwar mit 65 Jahren .
Mit welchen Abzügen muss ich rechnen, wenn ich früher in Rente gehe?
Wer eher aus dem Berufsleben aussteigt, will trotzdem finanziell abgesichert sein. Doch ist früher in Rente gehen ohne Abzug überhaupt möglich? Fakt ist: Möchten Sie die Altersrente frühzeitig beanspruchen, werden davon bis zu 14,4 Prozent abgezogen. Denn für jeden vorzeitigen Rentenmonat verringert sich die Rente um 0,3 Prozent. Dieser Prozentsatz wird dann fortlaufend bis zu Ihrem Tod abgezogen. Der Rentenabschlag gilt nicht nur bis zu Ihrem 67. Lebensjahr.
Übrigens: Wie hoch Ihr Abschlag bei früherem Rentenbeginn tatsächlich ist, können Sie mit dem Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen.
Unterschied zwischen gesetzlicher Rente und Altersvorsorge
Bedenken Sie, dass es zwischen der gesetzlichen Rente und einer privat gewählten Altersvorsorge deutliche Unterschiede gibt. Zwischen den beiden entscheiden müssen Sie sich allerdings nicht. Ein Zusammenspiel der verschiedenen Rentenformen und somit vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, ist ohne finanzielle Abstriche möglich.
Als Arbeitnehmer zahlen Sie aktuell jeden Monat 18,6 Prozent Ihres Bruttoarbeitslohns in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dabei trägt Ihr Arbeitgeber die Hälfte dieser Beiträge. Diese werden jedoch nicht zurückgelegt, bis Sie irgendwann in Rente gehen, sondern für die ehemaligen Einzahler verwendet. Die spätere Rentenhöhe ist davon abhängig, wie hoch Ihre Einzahlungen im Laufe Ihres Arbeitslebens waren. Haben Sie mehr verdient, haben Sie automatisch auch mehr in die Rentenversicherung eingezahlt. Einige Selbstständige sind nicht dazu verpflichtet, in die Rentenversicherung einzuzahlen, können dies jedoch auf freiwilliger Basis tun. Wenn Sie sich als Selbstständiger dazu entscheiden, in die Rentenversicherung einzahlen zu wollen, müssen Sie diese Entscheidung innerhalb der ersten fünf Jahre Ihrer Selbstständigkeit treffen. Die Deutsche Rentenversicherung führt für jeden Versicherten ein Konto, auf dem alle Daten, die während Ihrer Zeiten als Arbeitnehmer wichtig sind, gespeichert werden. Dazu zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit, Zeiten des Mutterschutzes, Elternzeiten usw. Um sich zu vergewissern, dass all diese Daten vollständig sind, können Sie bei der Rentenversicherung die Einsicht in Ihren Versicherungsverlauf anfordern.
Bei einer privaten Altersvorsorge entscheiden Sie sich als Arbeitnehmer oder Selbständiger dazu, zusätzlich für das Alter Geld beiseite zu legen. Dies ermöglicht Ihnen, früher in Rente zu gehen, ohne im Alter finanzielle Einbußen zu haben. Sie können beispielsweise zusätzlich in eine Riester-Rente oder eine Rürup-Rente einzahlen. Auch eine betriebliche Altersvorsorge steht Ihnen bei einigen Arbeitgebern zur Wahl. Dank einer privaten Altersvorsorge können Sie die Zeit bis zur Auszahlung der gesetzlichen Rente überbrücken, um so keine Abzüge zu haben. Die Auswahl bei privaten Altersvorsorgen ist vielfältig. Es lohnt sich, so früh wie möglich mit der Planung der Altersvorsorge zu beginnen, damit Sie im Alter abgesichert sind. Als Richtwert wird dabei empfohlen, mindestens 10 Prozent des Nettoeinkommens in die Altersvorsorge zu investieren.
Tricks, um früher in Rente zu gehen
Die Möglichkeiten, dem Arbeitsleben vorzeitig “Adé” zu sagen, sind vielfältig, und es gibt ein paar Tricks, um früher in Rente zu gehen. Wir geben Ihnen einige Tipps, wie Sie Ihren Rentenbeginn vorziehen, ohne dabei eine Rente mit Abzügen wählen zu müssen.
Früher in Rente durch Sonderzahlung
Wenn Sie früher in Rente gehen möchten, jedoch keine Abzüge in Kauf nehmen möchten, können Sie zum Ausgleich eine Sonderzahlung tätigen. Diese kann ab dem 50. Lebensjahr als eine Einmalzahlung oder in mehreren Teilzahlungen erfolgen. Entscheiden Sie sich später, dass Sie nicht vorzeitig in Rente gehen möchten, werden diese Beiträge auf Ihre Rente angerechnet.
Wie ETFs funktionieren
ETFs (Exchange Traded Funds) sind eine sehr beliebte Geldanlage. Einfach, flexibel und mit vielen Vorteilen! Diese Indexfonds werden an der Börse gehandelt. Hierbei investieren Sie in komplette Märkte und nicht in einzelne Aktien. Das Risiko wird durch die vielen unterschiedlichen Wertpapiere geringer. Möchten Sie mehr dazu erfahren? Wir zeigen Ihnen, wie es geht.
Mehr Infos zu ETFs
Wie funktioniert die Sonderzahlung?
Stellen Sie zunächst einen formalen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Nachdem Sie dort den Antrag auf Sonderzahlung eingereicht haben, werden die Abschläge berechnet. Anschließend erhalten Sie Auskunft über die Summe, die Sie in die Rentenkasse einzahlen müssen, um die Rentenabschläge auszugleichen.
Unser Tipp: Fragen Sie vor der Beantragung von Ausgleichszahlungen eine Rentenauskunft an. Diese gibt einen ersten Hinweis auf die zu erwartende Höhe der Ausgleichszahlung.
Gut zu wissen:
Eine Rückerstattung der Sonderzahlung ist nicht möglich. Dies sollten Sie bedenken. Denn wenn es für Sie finanziell einmal zu einem Engpass kommt, liegt das Geld bereits bei der Deutschen Rentenversicherung.
Mit Rentenpunkten Abzüge bei der Rente ausgleichen
Versicherte in der Rentenversicherung sammeln Entgeltpunkte bzw. Rentenpunkte. Einen Rentenpunkt erhalten Sie, wenn Sie im Jahr das Durchschnittseinkommen aller Versicherten verdienen. Verdienen Sie mehr oder weniger, bekommen Sie prozentual auch mehr oder weniger Rentenpunkte.
Auf Basis der Entgeltpunkte wird berechnet, wie hoch die Rente ausfällt. Die Zahl der erworbenen Rentenpunkte, der Rentenwert und andere Rechengrößen bestimmen die Höhe der monatlichen Rente.
Wie viel kostet ein Rentenpunkt?
Wollen Sie Rentenpunkte kaufen, dann hängen die Kosten vom Beitragssatz zur Rentenversicherung ab. Beachten Sie:
- wird der Rentenpunkt verdient, zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge
- wird der Rentenpunkt erworben, zahlt ihn der Arbeitnehmer in Gänze
Mit dem Kauf von Rentenpunkten können Sie Abzüge bei der Altersrente ausgleichen und so möglicherweise abschlagsfrei früher in Rente gehen. Nutzen Sie diese Möglichkeit nicht, wird der zusätzliche Rentenpunkt sich positiv auf die Höhe Ihrer Rente auswirken.
Der Kauf von Rentenpunkten ist einerseits ein sicheres Investment, weil der Wert der Rentenpunkte aufgrund der Rentengarantie nicht fallen kann. Andererseits ist diese Maßnahme recht teuer.
Lohnend erscheint der Kauf von Rentenpunkte insbesondere im fortgeschrittenen Alter. Dann überwiegt der Sicherheitsfaktor die potenziell höhere Rendite einer anderen Anlageform.
Gut zu wissen:
Wie bei der Sonderzahlung gilt auch beim Kauf von Rentenpunkten: Einmal investiertes Geld erhält man erst in Form der Rentenzahlung zurück.
Früher in Rente durch Altersteilzeit
Sie können die Frührente auch über die Altersteilzeit realisieren. Hierbei können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf eine um 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit einigen.
Mögliche Zeitmodelle
In der Regel bieten sich für die Altersteilzeit zwei Modelle an:
- Gleichverteilungsmodell: Die Arbeitszeit wird über den Zeitraum der Altersteilzeit auf die Hälfte reduziert. Man arbeitet z. B. halbtags oder unter der Woche an weniger Arbeitstagen.
- Blockmodell: Aufteilung der Altersteilzeit in zwei gleichlange Phasen: Während der ersten Phase wird regulär weitergearbeitet. Während der zweiten Phase wird nicht mehr gearbeitet.
Auch während der Phase, in der Sie nicht mehr arbeiten, wird die versicherungspflichtige Beschäftigung fortgesetzt.
Gehaltszahlung während der Altersteilzeit
Ihr Gehalt wird dann natürlich auch entsprechend reduziert. Ihr Arbeitgeber stockt das monatliche Regelarbeitsentgelt um mindestens 20 Prozent auf und zahlt die Rentenversicherungsbeiträge während der Altersteilzeit weiter. Die Aufstockungsbeträge sind sozialversicherungs- und steuerfrei, müssen jedoch in der Steuererklärung zur Ermittlung des Steuersatzes angegeben werden. Idealerweise trifft das Ende der Altersteilzeit dann mit dem Beginn der gesetzlichen Altersrente zusammen, sodass Sie sich nicht nur auf weitere Bezüge verlassen können, sondern auch fortwährend krankenversichert bleiben.
Voraussetzungen der Altersteilzeit:
- Sie sind mindestens 56 Jahre alt
- In den vergangenen fünf Jahren lag eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von min. 1080 Kalendertagen vor
- Beginn der Altersteilzeit min. 1080 Kalendertagen, also etwa 3 Jahre vor Beginn der gesetzlichen Rente
Achtung: Sprechen Sie unbedingt im Voraus mit Ihrem Arbeitgeber, da es keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt.
Früher in Rente mit Flexirente
Manch einer geht in Rente und möchte sich noch etwas hinzuverdienen, um sich mehr leisten zu können. Andere sind plötzlich gelangweilt, wenn sie nicht mehr jeden Tag zur Arbeit gehen müssen.
Die Flexirente wurde 2017 von der Bundesregierung eingeführt, um Arbeitnehmern den Weg in den Ruhestand zu erleichtern. Mit dieser können Sie früher in Rente gehen und die hinzunehmenden Rentenabschläge durch den Hinzuverdienst ausgleichen. Die Flexirente startete mit einer Hinzuverdienstgrenze: Verdiente man über diese Grenze hinaus hinzu wurde die Rente entsprechend gekürzt. Seit dem 1. Januar 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten allerdings aufgehoben. Sie können also „nebenher“ weiterarbeiten und die Altersrente ungekürzt beziehen.
Entscheiden Sie sich, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten, erhalten Sie Rentenzuschläge. Für jeden Monat, den Sie noch keine Rente beziehen möchten, erhalten Sie später einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Die weiterhin bestehenden Beitragszahlungen erhöhen Ihre Rente zusätzlich.
Früher in Rente mit Lebensarbeitszeitkonto
In Absprache mit Ihrem Arbeitgeber können Sie bei der Rentenversicherung ein Arbeitszeitkonto einrichten. Auf diesem Konto werden Überstunden, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Leistungsbenefits und nicht genommener Urlaub eingezahlt. Dieses Extra-Guthaben können Sie bereits vor dem Beginn Ihrer Rente in Anspruch nehmen. Offiziell sind Sie noch Arbeitnehmer, es werden also noch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, eigentlich dürfen Sie sich dann aber auch schon Rentner nennen.
Extra-Tipp: Früher in Rente mit einem Renten-Sparplan
Die bisher genannten Tipps haben einen Nachteil: Sie werden besteuert und Sie müssen Sozialabgaben zahlen. Deshalb haben wir noch einen weiteren Tipp für Sie:
Vorzeitige Rente mit einem Wertpapier-Sparplan
Der Gedanke daran, früher in Rente zu gehen, hat Sie gepackt. Die üblichen Tricks, die doch immer wieder die Deutsche Rentenversicherung einbeziehen, sagen Ihnen jedoch nicht zu? Dann können Sie frühzeitig an einen klassischen Investmentfonds denken und sich somit zusätzlich um eine Altersvorsorge kümmern. Sie können sich beispielsweise für einzelne Aktien oder Anleihen entscheiden oder in Fonds oder ETFs investieren.
Bei einem ETF-Sparplan investieren Sie in gebündelte Aktien-Indexfonds, die existierende Indizes, wie beispielsweise den DAX nachbilden. Wenn Sie sich für eine Investition in ETFs entscheiden, können Sie zeitgleich bestimmte Themenbereiche wie Künstliche Intelligenz oder Robotics wählen. Bereiche der Zukunft sind bei Anlegern beliebt. Bedenken Sie jedoch, dass es nie eine Garantie dafür gibt, wie gut sich ein bestimmter Markt entwickelt. ETFs sind günstig, der Anlagezeitraum kann langfristig gewählt werden. Der Vorteil: Sie profitieren vom Zinseszins. Während Sie also noch darauf warten, das offizielle Rentenalter zu erreichen, können Sie dank eines Investments in einen Wertpapier-Sparplan in die Frührente gehen.
Neben privaten ETF-Sparplanmodellen können Sie auch die betriebliche Altersvorsorge mit ETFs gestalten. So erhöhen Sie besonders bei langfristigen Altersvorsorgeverträgen die Rendite.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Erträge aus einem Wertpapier-Sparplan ebenfalls versteuert werden müssen. Diese Besteuerung erfolgt durch die Kapitalertragssteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Allerdings gibt es hierbei einen jährlichen Freibetrag, der für Singles bei 1.000 Euro und für Ehepaare bei 2.000 Euro liegt. Das bedeutet, dass Erträge bis zu diesen Beträgen steuerfrei bleiben. Erst wenn die Erträge diese Freibeträge überschreiten, müssen sie versteuert werden. Dies kann eine attraktive Option für diejenigen sein, die frühzeitig in den Ruhestand gehen möchten und nach effizienten Sparmöglichkeiten suchen.
Soll ich in einen Wertpapier-Sparplan investieren?
Wenn Sie der Gedanke an einen frühen Renteneintritt nicht mehr loslässt, gilt es Lösungen zu finden: Diese sollten Ihnen ermöglichen, finanziell abgesichert zu sein, wenn Sie sich vom Arbeitsleben verabschieden. Mit einer Investition in einen Wertpapier-Sparplan bleiben Sie flexibel und stocken Ihr monatlich zur Verfügung stehendes Geld auf. Der monatliche Sparbetrag kann jederzeit an die gegebenen Voraussetzungen angepasst werden.
So können Sie Ihren Ruhestand gegebenenfalls abwechslungsreicher und vor allem sicherer gestalten.
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