Investition in Bildung: So planen und finanzieren Sie die Ausbildung ihrer Kinder

Während der ersten Ausbildung des Nachwuchses müssen Eltern ihren Kindern Unterhalt zahlen. Diese Verpflichtung gilt auch für ein Studium sowie Ausbildungen, die aufeinander aufbauen.

Eltern wünschen sich eine gute Ausbildung für ihr Kind, den bestmöglichen Start ins Berufsleben – und wollen ihren Nachwuchs deshalb dabei unterstützen, auf eigenen Füßen zu stehen. Diese finanzielle Hilfe ist teils auch an moralische oder traditionelle Erwartungen geknüpft – vor allem dann, wenn die Kinder ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Einkünften bestreiten können.

Die Höhe des Unterhalts berechnet sich nach der finanziellen Situation der Eltern und hängt auch davon ab, ob das Kind noch zu Hause wohnt. Bis zum 25. Lebensjahr wird übrigens noch Kindergeld gezahlt.

Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten der Finanzierung es gibt und wie eine effektive Planung der Finanzen aussehen könnte.
 

Investition in Bildung

Inhalt

    Bis wann muss man Unterhalt zahlen?

    Kinder haben altersunabhängig Anspruch auf Unterhalt während und bis zum Abschluss der erstmaligen Berufsausbildung.
    Gemeint ist damit meist die erste Berufsausbildung oder das Erststudium.

    Die Unterhaltspflicht gilt auch für Ausbildungen, die aufeinander aufbauen: zum Beispiel, wenn das Kind zuerst eine Schreinerlehre absolviert und danach Produktdesign studiert. Oder ein weiterführendes Studium, etwa wenn auf einen Bachelor- der Masterstudiengang folgt. Je nachdem, welchen Lebensweg das Kind einschlägt, gibt es Unterschiede, ob und wie lange die Eltern zahlen müssen.

    Gut zu wissen: 

    1. Die Ausbildungsfinanzierung hat Vorrang vor der elterlichen Altersvorsorge oder dem Kauf einer eigenen Wohnung.
    2. Im Steuerrecht und im Unterhaltsrecht werden übrigens unterschiedliche Begriffe verwendet: „Erstmalige Berufsausbildung“ ist ein relevanter Begriff im Unterhaltsrecht. Er bezieht sich auf die erste begonnene Ausbildung, die noch nicht abgeschlossen sein muss. Der Begriff „Erstausbildung“ hingegen wird im Steuerrecht verwendet und in anderen Kontexten. Dieser  bezieht sich auf die erste abgeschlossene Ausbildung.
       

    Wie viel Unterhalt müssen Eltern zahlen?

    Keine Sorge: Als Eltern müssen Sie nicht ihr letztes Hemd für den Unterhalt während der Ausbildung Ihres Kindes geben – denn ein Selbstbehalt wird berücksichtigt. So rechnet man Ihr eigenes Einkommen oder das Vermögen der Kinder auf den Unterhaltsanspruch an.

    Wie hoch ist der angemessene Lebensunterhalt während Ausbildung oder Studium

    In der Düsseldorfer Tabelle  finden Sie Richtwerte zur Höhe des Unterhalts sowie für den Selbstbehalt, die von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern abhängen.

    Entscheidend ist auch, ob Ihr Kind zu Hause wohnt oder bereits ausgezogen ist.

    Welche Einkünfte muss das Kind für den Lebensunterhalt verwenden?

    • Kindergeld
    • Ausbildungsvergütung (nach Abzug einer Pauschale)
    • BAföG
    • Eigenes Vermögen

    Entsprechend verringert sich natürlich die Unterhaltspflicht der Eltern.

    Gut zu wissen: Geht das Kind einem Nebenjob nach, haben diese Einkünfte keinen Einfluss auf den Unterhalt.
     

    Ausbildungswege und Unterhaltsanspruch

    Berufsausbildung

    Die Ausbildungsvergütung wird teilweise mit dem Unterhaltsanspruch verrechnet. So sind Fahrtkosten sowie eine Ausbildungspauschale von monatlich 100 Euro abziehbar. Bekommt der bzw. die Auszubildende eine höhere Ausbildungsvergütung als durch den Unterhaltssatz der Düsseldorfer Tabelle angegeben, müssen die Eltern keine Zuschüsse mehr leisten – erhält das Kind weniger, dann aber schon.

    Erststudium / Studium nach Ausbildung

    Unterhaltsanspruch besteht im Erststudium sowie für ein Studium im Anschluss an eine Berufsausbildung, falls Ausbildung und Studium eine inhaltlich einheitliche Berufsausbildung darstellen.

    Masterstudium

    Für ein Masterstudium im Anschluss an ein Bachelorstudium besteht Anspruch auf Unterhalt, sofern beide Studiengänge eine inhaltliche und zeitliche Einheit bilden

    Jobeinstieg

    Kinder haben auch nach dem Abschluss für weitere 3 Monate Anspruch auf Unterhalt. Ziel ist es, so eine Jobsuche ohne Existenzsorgen möglich zu machen.

    Diese Regelung gilt übrigens auch nach dem Abbruch einer Ausbildung oder eines Studiums
     

    Zweitstudium oder zweite Berufsausbildung

    Entscheidet sich das Kind für ein Zweitstudium oder macht eine zweite Berufsausbildung, müssen die Eltern keinen Unterhalt zahlen.


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    Hinweis: Bitte bei Beantragung des Depots das Kind als „Antragsteller“ angeben!


    Wie lange gibt es Kindergeld in der Ausbildung / im Studium

    Eltern bekommen weiterhin Kindergeld für ihren Nachwuchs, solange dieser unter 25 Jahre alt ist und sich in einer Ausbildung oder im Studium befindet.

    Sollten Eltern trotz Verpflichtung keinen Antrag auf Kindergeld stellen oder keinen Unterhalt zahlen, kann die oder der Auszubildende bzw. Studierende bei der Familienkasse selbst Kindergeld beantragen.

    Gut zu wissen: Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt und gilt als Einkommen des Kindes, das vom Unterhaltsbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle abgezogen wird.
     

    Förderungshilfen

    BAB

    Die Agentur für Arbeit unterstützt mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Auszubildende in bestimmten Fällen durch einen monatlichen Zuschuss. Aber wem steht BAB konkret zu?

    Voraussetzungen für BAB:

    • Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB)
    • Man absolviert eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Dann muss zusätzlich eine der folgenden 

    Voraussetzungen erfüllt sein: 

    • man kann nicht weiterhin zu Hause wohnen, weil die Ausbildungsstätte zu weit entfernt liegt
    • man ist über 18 Jahre alt oder verheiratet, bzw. man lebt mit dem Partner zusammen
    • man hat ein Kind und lebt nicht bei den Eltern.
       

    BAföG

    Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Mix aus Zuschuss und zinslosem Darlehen, das am Ende der Ausbildung zurückgezahlt werden muss.

    Unter bestimmten Bedingungen haben Auszubildende und Studierende Anspruch auf BAföG. Rechenbeispiele dazu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung , auf der Sie auch den Antrag stellen können. Dabei müssen Eltern in der Regel Auskunft über ihr Einkommen geben, weil sich der Förderbetrag danach richtet.

    Und was ist, wenn die Eltern trotz Verpflichtung keinen Unterhalt zahlen oder sich weigern Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse zu geben? In dem Fall können Studierende beim Amt für Ausbildungsförderung einen Antrag auf Vorausleistung stellen – und zwar auch dann, wenn kein Kontakt zu den Eltern besteht  . Ein Beispiel sind sogenannte „Careleaver“, also junge Leute, die ihre Betreuung in einer stationären Jugendhilfe beenden.
     

    Weitere Möglichkeiten zur Studienfinanzierung

    Arbeit durch einen Nebenjob

    Studierende haben immer die Möglichkeit sich während ihres Studiums durch einen Nebenjob etwas zum Lebensunterhalt dazuzuverdienen. Ein Minijob ist nämlich auch bei BAföG-Bezug erlaubt. Auszubildende oder Studierenden sind aber nicht dazu verpflichtet nebenher zu arbeiten. Schließlich soll die Ausbildung oder das Studium nicht unter einem zusätzlichen Job leiden, zum Beispiel durch die die Verzögerung des Abschlusses.

    Die Einkünfte aus dem Job zählen allerdings nicht zum Lebensunterhalt, den die Eltern zahlen müssten.
     

    Studienkredit

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet einen Studienkredit: Durch dieses zinsgünstige Darlehen, mit einer flexiblen monatlichen Auszahlung von bis zu 650 Euro für den Lebensunterhalt, haben Studierende die Möglichkeit, sich voll und ganz auf ihr Studium zu fokussieren. Ein solcher Studienkredit ist unabhängig vom Einkommen der Eltern und kann mit BAföG kombiniert werden.
     

    Stipendien

    Darüber hinaus gibt es viele Stipendien und Förderprogramme, die Studierende unterstützen können.
     

    Wozu brauchen Auszubildende und Studierende ein Girokonto?

    Auszubildende bekommen ihr Gehalt vom Arbeitgeber in der Regel überwiesen und brauchen dafür ein Girokonto. Das ist auch für Studierende unverzichtbar, denn Förderungen, Zuschüsse oder regelmäßige Zahlungen aus einem Studienkredit werden ebenfalls überwiesen. Auch für die Eltern ist es praktisch, den Kindesunterhalt per Überweisung zu tätigen.

    Wer nicht zu Hause wohnt, zahlt außerdem regelmäßig für Miete, Versicherungen etc. – auch dafür ist ein Girokonto notwendig. Einkaufen ist an vielen Orten ohne Bargeld möglich und mit einem Konto behält man den Überblick über die eigenen Finanzen.

    Weitere Vorteile: 

    • Ein Girokonto ist für Auszubildende und Studierende unter bestimmten Voraussetzungen (U30, regelmäßiger Zahlungseingang ab 700 Euro) gebührenfrei.
    • In der Regel wird eine Kontoüberziehung eingeräumt.

    Wie kann ich Geld anlegen für die Zukunft meiner Kinder?

    Wertpapiersparpläne: Wollen Sie langfristig planen und Vermögen aufbauen, können Sie in Fonds-, ETF-, Aktien- oder Zertifikate-Sparpläne investieren. Dabei haben Sie die Möglichkeit, regelmäßig monatliche Beträge anzulegen und das Risiko zu streuen. Diese Geldanlagen bieten unter Umständen eine lohnende Rendite – allerdings birgt die Anlage in Aktien immer auch Verlustrisiken.

    Kombination von Tages- und Festgeldkonten: Wer später mit der Geldanlage startet, kann Tages- und Festgeldgeldkonto miteinander kombinieren.

    • Tagesgeldkonten bringen in der Regel weniger Rendite, allerdings sind die angelegten Beträge jederzeit verfügbar.
    • Auf Festgeldkonten wird das Geld für einen bestimmten, festgelegten Zeitraum zu einem festgeschriebenen Zinssatz angelegt.
       

    Fazit

    Es gibt verschiedene Optionen, wie Eltern ihre Kinder während der Ausbildung oder des Studiums finanziell unterstützen können. Unter Umständen gibt es auch Mittel aus anderen Quellen wie zum Beispiel BAföG oder Stipendien. Idealerweise kombinieren Sie Förderungen, Stipendien und eine strukturierte finanzielle Unterstützung.

    Es lohnt sich dabei aber, die eigene Altersvorsorge, das Schaffen von Wohneigentum, die Finanzierung des Familienlebens und die bestmögliche Ausbildung der Kinder sinnvoll miteinander zu koordinieren.
     

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