Was ist Ehegattensplitting?
Sowohl Verheiratete als auch Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, dürfen eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Dank des Ehegattensplittings können Verheiratete mit unterschiedlich hohem Einkommen ihre monatlichen Abzüge senken, indem sie beim Finanzamt verschiedene Lohnsteuerklassen wählen.
Welche Steuerklasse haben Verheiratete?
Grundsätzlich reichen die Steuerklassen in Deutschland von Steuerklasse 1 bis 6. Sie beeinflusst die Höhe der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber monatlich einbehält und direkt an das Finanzamt abführt. Die Zuordnung zu einer Steuerklasse hängt unter anderem vom Familienstand ab: Verheiratete haben die Steuerklassen 3, 4 oder 5.
Wichtig: Für Selbstständige und Freiberufler gibt es keine Lohnsteuerklassen – sie zahlen Einkommensteuer. Die Höhe hängt vom Gesamtverdienst innerhalb eines Jahres ab und wird über die Steuererklärung ermittelt.
Lohnsteuerklassen für Verheiratete
Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gibt es zwei mögliche Kombinationen von Steuerklassen: 4/4 (alternativ 4-Faktor/4-Faktor) oder 3/5.
Steuerklasse 4 (oder 4-Faktor) für beide Partner:
Partner, die ein ähnlich hohes Einkommen haben, können ihre Steuerlast durch die Wahl der Lohnsteuerklasse 4 für beide optimieren.
Beim optionalen Faktorverfahren in Steuerklasse 4 werden zusätzliche Freibeträge in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Das Verfahren gleicht Einkommensunterschiede aus und vermeidet hohe Nachzahlungen bei der jährlichen Steuererklärung.
Kombination aus Steuerklasse 3 und 5:
Das Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 ermöglicht Paaren mit unterschiedlichem Einkommen, ihre Steuerlast durch die Wahl verschiedener Lohnsteuerklassen zu senken. Der besser Verdienende wählt in der Regel die Steuerklasse 3, der weniger verdienende Partner die Steuerklasse 5.
Wer erhält den Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag steht grundsätzlich allen Steuerpflichtigen zu und ist in den Steuerklassen 1 bis 4 enthalten.
In der Kombination aus Lohnsteuerklasse 3 und 5 wird der doppelte Grundfreibetrag auf den Partner in der Klasse 3 angerechnet. Der Partner in der Lohnsteuerklasse 5 erhält keinen Grundfreibetrag – der Steuersatz fällt entsprechend niedriger aus.
Wie funktioniert der Steuerklassenwechsel als Ehepaar?
Nach der Eheschließung wechseln Sie automatisch in die Steuerklassenkombination 4 und 4. Für den Wechsel in die Steuerklassen 3 und 5 müssen Sie einen Antrag beim Finanzamt stellen.
Das ist auch nachträglich möglich: Seit dem 1. Januar 2020 können Sie die Steuerklasse sogar mehrfach im Jahr wechseln.
Wie funktioniert Ehegattensplitting?
Grundsätzlich steigt mit zunehmendem Einkommen auch die Steuerbelastung. Durch die Wahl der passenden Steuerklasse kann das Ehegattensplitting diesen Anstieg deutlich abmildern.
Dabei wählt der Partner mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse 3 und profitiert von einem niedrigeren Steuersatz. Der Partner mit dem geringeren Einkommen wählt die Steuerklasse 5 und zahlt entsprechend mehr Steuern. Im Ergebnis erhält der Besserverdienende einen höheren Nettobetrag, der Geringverdiener dagegen einen geringeren Betrag. Da der Steuervorteil des Besserverdienenden in Steuerklasse 3 den Nachteil des Geringverdieners in Steuerklasse 5 jedoch übersteigt, ergibt sich insgesamt eine Ersparnis.
Vor- und Nachteile des Ehegattensplittings
Unabhängig davon, nach welcher Steuerklasse das Ehegattensplitting zustande gekommen ist, kann die Zusammenveranlagung steuerliche Vorteile bieten. Gleichzeitig können sich für denjenigen Partner mit geringerem Nettoeinkommen Einschränkungen bei Sozialleistungen ergeben.
Ehegattensplitting Vorteile:
- Ehepaare erhalten ein zinsloses Darlehen vom Staat.
- Geringere Steuerbelastung für die meisten Paare.
Ehegattensplitting Nachteile:
- Arbeitslosengeld und Elterngeld richten sich nach dem Nettoeinkommen, das bei Geringverdienern entsprechend niedrig ausfallen kann.
Warum wird Ehegattensplitting kritisiert?
Kritik am Ehegattensplitting kommt aus den Reihen der Politik, aus der Gesellschaft und von Juristen. Die häufigsten Argumente:
- Veraltete Rollenbilder: Das Ehegattensplitting basiert auf traditionellen Geschlechterrollen, in denen der Mann typischerweise als Hauptverdiener gilt, während die Frau für Haushalt und Kinder zuständig ist.
- Finanzielle Abhängigkeit: Der weniger verdienende Ehe- oder Lebenspartner muss aufgrund hoher Lohnsteuerabzüge einen erheblichen Teil seines ohnehin geringen Gehalts abgeben. Dies trifft besonders häufig Frauen, da sie statistisch gesehen öfter in schlecht bezahlten Branchen oder in Teilzeit arbeiten.
- Fehlende Anreize zur Erwerbstätigkeit: Wer weniger verdient, hat häufig geringere Anreize, eine Vollzeitbeschäftigung anzustreben oder seine Arbeitszeit zu erhöhen. Denn steigendes Einkommen kann ab einer bestimmten Grenze zu einer höheren Steuerbelastung führen. Für die SPD ist das ein wesentlicher Grund, warum manche Frauen sich nicht stärker beruflich engagieren.
- Ungleichbehandlung von anderen Partnerschaftsformen: Unverheiratete Paare haben keinen Zugang zum Ehegattensplitting und werden dadurch gegenüber verheirateten Paaren steuerlich benachteiligt.
Wann lohnt sich Ehegattensplitting?
Ehegattensplitting mit der Steuerklassenkombination 3/5 lohnt sich besonders, wenn sich die Gehälter stark unterscheiden oder einer der Partner nicht arbeitet. Als Faustregel gilt, dass der Gehaltsunterschied mindestens 60 zu 40 betragen sollte, um von diesem Modell nennenswert zu profitieren. Je größer der Gehaltsunterschied, desto größer sind auch die steuerlichen Vorteile.
Wann lohnt sich Ehegattensplitting nicht?
Wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen, lohnt sich das Ehegattensplitting steuerlich meistens nicht. In solchen Fällen zahlen Sie in der Regel ähnlich hohe Steuern wie bei einer Einzelveranlagung.
Festlegung der Steuerklassenkombination: Steuerklassen 3/5 oder 4/4?
Sobald Sie verheiratet sind, teilt Ihnen das Finanzamt automatisch die Steuerklassenkombination 4/4 zu. Sie können aber selbst entscheiden, ob Sie dabei bleiben oder zur Kombination 3/5 wechseln möchten. Wenn Sie sich für 3/5 entscheiden, können Sie und Ihr Partner auch selbst festlegen, wer welche Steuerklasse bekommt.
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Wo ändere ich die Steuerklasse
Wenn Sie Ihre Steuerklasse ändern wollen, müssen Sie einen Antrag beim Finanzamt stellen. Das ist sowohl online über das ELSTER-Portal als auch schriftlich über das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel” möglich.
Steuererklärung bei Ehegattensplitting: Wichtige Infos zur Lohnsteuer
Wenn Sie sich für die Steuerklassenkombination 3/5 entscheiden, sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die bis dahin gezahlte Lohnsteuer wird als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet. Die endgültige Höhe der Lohnsteuer wird jedoch erst im Lohnsteuerbescheid festgelegt und kann je nach gewählter Steuerklasse variieren. Deshalb kann es sein, dass die bereits bezahlten Lohnsteuern nicht exakt der Summe entsprechen, die im endgültigen Bescheid steht.
Abschaffung Ehegattensplitting: Was ist geplant?
Das Bundesfinanzministerium arbeitet aktuell an einem Gesetzentwurf zur möglichen Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5. Damit will der Bund sicherstellen, dass Personen mit besonders hohem Einkommen nicht übermäßig bevorzugt werden.
Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften mit Splittingvorteil sollen künftig der Steuerklasse 4 zugeordnet werden. Die Finanzämter würden dann die Einkommensunterschiede ermitteln, passende Freibeträge festlegen und durch das „Faktorverfahren“ einen Ausgleich schaffen. Jeder Partner würde monatlich die Lohnsteuer entsprechend seines eigenen Einkommens zahlen – die steuermindernde Wirkung des Splittings wäre bereits berücksichtigt und die hohe Besteuerung des kleineren Gehalts würde vermieden. Paare hätten dann zwar höhere monatliche Steuerabzüge, müssten aber auch nicht mehr mit Nachzahlungen rechnen.
Wann werden die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft?
Wie und wann genau diese Änderung umgesetzt werden soll, ist trotz intensiver politischer Debatten derzeit noch offen. Die Hauptargumente für die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 sind die Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen und die Verhinderung von Steuervorteilen wie dem kurzfristigen Wechsel der Steuerklasse vor dem Bezug von Elterngeld. Ein Gegenargument ist die deutliche Erhöhung der unterjährigen Steuerlast für Paare – laut Berechnungen des Bundes der Steuerzahler könnte die Änderung zu einer Verdoppelung der Steuerlast führen.
Die Abschaffung der Lohnsteuerklassen 3 und 5 ist nahezu sicher. Der genaue Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest. Zunächst müsste der Bundestag ein Gesetzentwurf verabschieden, anschließend müsste sich die Finanzverwaltung auf den neuen Steuertarif 4 einstellen. Vermutlich wird die Änderung nicht vor der nächsten Legislaturperiode (ab Herbst 2025) eintreten. Bis zur Einführung des Einheitstarifs haben Paare weiterhin die Möglichkeit, ihre Lohnsteuerklasse zu wählen und gegebenenfalls zu wechseln. Ob der Einheitstarif das Ehegattensplitting vollständig abschafft, ist noch unklar. Wahrscheinlich wird es auch im neuen Tarif eine Form der Steuerverteilung nach bestimmten Faktoren geben.
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