Erhöhung des Grundfreibetrags
Der Grundfreibetrag – also der Betrag, bis zu dem keine Einkommenssteuer anfällt – wird weiter angehoben. Während er bislang bei 11.604 Euro lag, steigt er im Jahr 2025 auf 12.084 Euro und im Jahr 2026 auf 12.336 Euro für Alleinstehende. Für Ehepartner gilt der doppelte Steuerfreibetrag. Viele Steuerpflichtige profitieren dadurch von einer geringeren Steuerlast – es bleibt ein höheres Nettoeinkommen vom Bruttoeinkommen übrig.
Ziel der Regierung ist es, mit dieser Regelung das Existenzminimum zu sichern. Das sächliche Existenzminimum für Alleinstehende beziffert die Bundesregierung im Jahr 2025 auf 11.940 Euro pro Jahr.
Erhöhung des Kinderfreibetrags
Neben dem Grundfreibetrag wird 2025 auch der steuerliche Kinderfreibetrag angepasst, um Familien mit Kindern zu entlasten. Der Kinderfreibetrag liegt derzeit bei 6.384 Euro, im Jahr 2025 steigt er auf 9.600 Euro und 2026 auf 9.756 Euro.
Änderungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Die Kosten für die Kinderbetreuung können ab 2025 in einem höheren Maße als bisher steuerlich geltend gemacht werden. So können künftig 80 Prozent der Betreuungskosten statt der bisherigen zwei Drittel von der Steuer abgesetzt werden. Der Höchstbetrag steigt hierbei auf 4.800 Euro im Jahr.
Änderungen im Elterngeldgesetz
Für Alleinerziehende und Paare gilt für den Bezug von Elterngeld eine niedrigere Einkommensgrenze als bisher.
- Für Geburten ab dem 1. April 2024 liegt die Grenze bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
- Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt eine niedrigere Grenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
Auch die Möglichkeit für Paare, das Basiselterngeld gleichzeitig zu beziehen, wird auf einen Monat beschränkt – allerdings, wie gehabt, nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate. Für besondere Fälle, wie beispielsweise Eltern von Mehrlingen, gelten Ausnahmen.
Die Grundsteuer wird ab dem 1. Januar 2025 auf Grundlage der aktuellen Hebesätze und Regelungen der jeweiligen Gemeinden erhoben. Finanzämter schicken bereits Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwerts sowie die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags an Grund- und Immobilienbesitzer. Die Steuer soll auch mit der Grundsteuerreform wertabhängig bleiben und bundesweit gerechnet wertneutral ausfallen. Während sie für die einen höher ausfällt, kann sie für andere sinken. Besitzer von Immobilien müssen also nur dann mit einer höheren Grundsteuer rechnen, wenn der Hebesatz in ihrer Gemeinde gestiegen ist. Gerade in Innenstadtlagen ist eine steigende Grundsteuer gut möglich, da die Immobilienpreise und Mieten dort in den letzten Jahren besonders stark gestiegen sind.
Weiterhin Mehrwertsteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen
Auch im Jahr 2025 sind kleine Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer befreit. Für die MwSt.-Befreiung gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie selbst sind Betreiber der PV-Anlage.
- Die Anlage ist entweder auf dem Dach oder in unmittelbarer Nähe des Wohngebäudes installiert.
- Die Bruttonennleistung von 30 Kilowatt (bei Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien ohne Wohnraum) wird nicht überschritten.
- Bei Immobilien mit mehreren Wohn- oder Gewerbeeinheiten darf der Wert von 15 Kilowatt nicht überschritten werden
CO₂-Preis und Energieabgaben
Die CO₂-Abgabe wird auch im Jahr 2025 steigen, und zwar von derzeit 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. Diese Maßnahme ist ein Teil der Strategie der Bundesregierung, mit der die Klimaziele erreicht werden sollen. Die Erhöhung betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch Verbraucher – gerade in den Bereichen Heizöl, Benzin oder Gas.
Höherer gesetzlicher Mindestlohn
Ab dem 1. Januar 2025 wird auch der gesetzliche Mindestlohn um 41 Cent auf 12,82 Euro pro Stunde (brutto) erhöht. Gleichzeitig erhöht sich auch die Minijob-Grenze von 538 Euro auf 556 Euro brutto.
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Mehr Infos
Barrierefreiheit für Dienstleistungen und Online-Shops
Ab dem 28. Juni 2025 müssen spezielle Dienstleistungen und Produktebarrierefrei werden. Das betrifft zum Beispiel auch Produkte wie Geld- und Fahrausweisautomaten. Dieselbe Regel gilt unter anderem für bestimmte Webseiten und Apps, besonders in Online-Shops bzw. im E-Commerce-Bereich, aber auch für Bankdienstleistungen, Dienstleistungen der Personenbeförderung oder Telefon- und Messenger-Dienstleistungen. Auf nationaler Ebene wird dies durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt.
Neue Webseiten und Apps müssen ab dem vorgeschriebenen Zeitpunkt – also ab dem 28. Juni 2025 – barrierefrei an den Start gehen. Für bestehende Angebote, die vor diesem Datum veröffentlicht wurden, gilt eine Frist bis zum Jahr 2030, um die Barrierefreiheit zu erreichen.
Selbstbedienungsterminals erhalten eine Übergangsfrist von 15 Jahren.
Steigender Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung wird vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt und ist ein Richtwert. Der Beitrag steigt im Jahr 2025 von 1,7 auf 2,5 Prozent. Wie groß die Erhöhung tatsächlich ausfällt, ist den Krankenkassen überlassen.
Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung
Das Kabinett hat eine Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung beschlossen. Laut dieser Verordnung wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen (also um 0,2 Prozentpunkte) erhöht. Laut Bundesregierung ist dieser Schritt notwendig, damit die Zahlungsfähigkeit in der Pflegeversicherung sichergestellt werden kann.
Weitere interessante Neuerungen 2025
Neben den hier genannten Änderungen gibt es im Jahr 2025 noch weitere wissenswerte Neuerungen:
- Die Deutsche Post erhöht das Porto, beispielsweise für Standardbriefe von 85 auf 95 Cent.
- Das Deutschlandticket wird verlängert, allerdings erhöht sich der Preis ab Januar auf 58 Euro pro Monat.
- Winterreifenpflicht: In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Diese erfordert bei winterlichen Straßenverhältnissen eine angemessene Bereifung. Zugelassene Reifen sind mit dem Alpine-Symbol (auch Schneeflockensymbol) gekennzeichnet. Seit dem 1. Oktober 2024 ist das Schneeflockensymbol sowohl für Winter- als auch für Ganzjahresreifen vorgeschrieben.
- Elektronische Patientenakte: Ab Anfang 2025 soll die elektronische Patientenakte eingeführt werden, in der Patientendaten zentral zusammengetragen werden. Krankenhäuser und Arztpraxen haben so einen unkomplizierten Zugriff auf wichtige Daten und können sich schneller ein Bild vom Patienten machen. Die ePA soll ab März bundesweit für alle nutzbar sein.
Die Erleichterungen, die 2025 bei der Steuer kommen, können eine spürbare Verbesserung für die Haushaltskasse darstellen. Vielleicht können Sie aufgrund der oben angegebenen Informationen steuerliche Vorteile für sich nutzen. Zudem können Sie mit der Kenntnis über die neuen Gesetze unter Umständen auch rechtliche Risiken vermeiden. In jedem Fall erhalten Sie mit diesem Wissen mehr Planungssicherheit für Ihre finanzielle Zukunft im Jahr 2025.