Welche Vorteile bringt die vorausgefüllte Steuererklärung?
Die VaSt bietet Ihnen seit Januar 2014 für Ihre Steuererklärung die Möglichkeit der Online-Übermittlung über ElsterOnline und automatisches Ausfüllen der Felder. Sie ist ein kostenloser Service der deutschen Steuerverwaltung und soll ihren Nutzern die Erstellung der Einkommenssteuererklärung erleichtern. Daneben haben Sie folgende Vorteile:
Durch die elektronische Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfolgt das Ausfüllen der Steuererklärung automatisch. Sie müssen diese lediglich auf ihre Richtigkeit überprüfen. So können Sie Fehler bei der Eingabe verhindern.
Auch werden die Daten bereits in die richtigen Felder der Erklärung eingetragen, wodurch ebenfalls die Fehlerquote sinkt.
Welche Daten an das Finanzamt übermittelt wurden, wird auch für die jeweiligen Nutzer transparent. Die entsprechenden Belege können Sie nach Übermittlung online einsehen. Sind angegebene Daten oder Werte falsch, können Sie direkt darauf reagieren.
Nach Eintragung der Daten erfolgt eine unverbindliche Berechnung Ihrer Steuern. So wissen Sie vorab, mit welcher Erstattung oder Nachzahlung Sie rechnen müssen.
Noch vor der Übermittlung werden Ihre Daten auf Plausibilität geprüft, was dazu führt, dass sich die Nachfragen vonseiten Ihres Finanzamtes verringern.
Die Einkommens-steuererklärung kann einfach per Knopfdruck abgegeben werden – Sie sparen sich den Weg zur Post und das Porto.
Bisher wurden die Daten einfach vom Vorjahr abgespeichert. Das macht aber nur Sinn, wenn sich beispielsweise der Bruttoarbeitslohn im Vergleich zum Vorjahr auch nicht geändert hat. Die vorausgefüllte Steuererklärung setzt bereits die aktuellsten Daten ein.
Hat die vorausgefüllte Steuererklärung auch Nachteile?
Kritiker der VaSt warnen davor, dass der Begriff „vorausgefüllt“ in die Irre führen könnte. Nutzer dürfen nicht glauben, dass es sich um eine fertige Steuererklärung handelt: Für Übermittlungsfehler muss nach wie vor der Bürger selbst gerade stehen, wer nicht genau gegenrechnet, verschenkt eventuell Steuervorteile. Hier nochmal alle Nachteile im Überblick:
Die Kästen im Formular werden automatisch ausgefüllt. Die Verantwortung für korrekte Angaben liegt jedoch weiterhin beim jeweiligen Benutzer. Für falsche Angaben ist er allein zuständig.
Auch wenn die Daten automatisch bereitgestellt werden: Der Nutzer muss selbst überlegen, ob es für ihn Sinn macht, die Daten zu übernehmen.
Daten, welche die Steuerbelastung eigentlich reduzieren würden, werden durch die VaSt nicht automatisch eingetragen: Werbungskosten, Spenden, Aufwendungen für den Weg zur Arbeit, haushaltsnahe Dienstleistungen, Krankheit und Kinderbetreuung müssen weiterhin selbst eingetragen werden.
Nutzer der vorausgefüllten Steuererklärung werden von ihr nicht auf Sparmöglichkeiten hingewiesen, was Elster beispielsweise tut.
Wer kann die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen und wie?
Im Rahmen der VaSt können Sie online auf Ihre persönlichen Daten zugreifen, zum Beispiel um Ihre Steuerklärung 2016 zu erledigen: Diese Möglichkeit haben Sie rund um die Uhr, sieben Tage die Woche und auch nach Abgabe der Einkommens-steuererklärung. Voraussetzung für deren Abruf ist, dass Sie sich mit Ihrer steuerlichen Identifikationsnummer im Elster-Online-Portal registrieren. Die Daten können Sie dann direkt in die elektronische Steuererklärung übernehmen. Dafür müssen Sie sich registrieren und einen Abrufcode anfordern. Dieser wird Ihnen per Post nach der Registrierung zugestellt. Mit diesem PIN können Sie dann auf die VaSt zugreifen. Wenn Sie bereits ein Elster-Konto besitzen, können Sie unter dem Menüpunkt „Konto verwalten“ Ihre PIN beantragen. Auf die benötigten Daten können Sie erst zurückgreifen, wenn diese vom Arbeitgeber oder der Versicherung übermittelt wurden. Für die Übermittlung gibt es gesetzliche Fristen: In diesem Fall bis 28. Februar eines Jahres. Sie sollten daher beachten, dass es bei der Anzeige der Daten zu zeitlichen Verschiebungen kommen kann.
Die vorausgefüllte Steuererklärung stellt Ihnen bereit:
Lohnsteuerbescheinigungen vom Arbeitgeber
Mitteilungen über den Bezug von Rentendaten
Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
Vorsorgeaufwendungen (zum Beispiel Riester- oder Rürüp-Verträge)
Lohnersatzleistungen
Muss ich die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen?
Sie müssen die vorausgefüllte Steuererklärung nicht in Anspruch nehmen. Nach wie vor können Sie die Felder auch klassisch selbst ausfüllen. Diese Möglichkeit steht Ihnen sowohl online als auch mit ausgedruckten Formularen und Kugelschreiber zur Verfügung. Wichtigstes Kriterium, an das Sie sich in jedem Fall halten müssen, ist die fristgerechte Abgabe.
Übrigens
Am 7. Januar 2015 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Frist auch gewahrt wird, wenn Ihre unterschriebene Steuererklärung per Fax an das Finanzamt gesendet wurde.