Manche Kosten richten sich nach bestimmten Faktoren wie der Wohnungsgröße und der Entfernung zwischen den Wohnungen. Hier kann ein Umzugsrechner hilfreich sein. Andere Kosten sind hingegen fest, zum Beispiel der Umzugsservice der Post. Wenn Sie in der Stadt wohnen, müssen Sie gegebenenfalls auch die Beantragung von Halteverbotszonen einberechnen. Hier variieren die Kosten von Stadt zu Stadt.
Was Sie bei der Kalkulation der Umzugskosten beachten sollten und in welchen Fällen Sie nach dem Umzug Geld von der Steuer zurückerhalten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wenn Sie Ihren Umzug selbst organisieren und durchführen möchten, müssen Sie verschiedene Dinge beachten. Zum Beispiel sollte man sich rechtzeitig darum kümmern, einen Transporter zu mieten oder von Freunden bzw. Bekannten zu leihen. Kalkulieren Sie hier auch die Spritkosten mit ein.
Zudem müssen Sie Umzugskartons kaufen, mieten oder leihen. Sie finden Umzugskisten im Baumarkt oder gebraucht auf einschlägigen Onlineplattformen. Der Preis kann dabei stark variieren. Standardkartons kosten jedoch in der Regel zwischen 1,50 und 3,50 Euro pro Stück . Zur benötigten Menge an Kisten gilt als Orientierung die Faustregel: Für jeden Quadratmeter (m2) Wohnfläche brauchen Sie einen Standardkarton . Vergessen Sie bei den Kosten für Ihren Umzug auch nicht das Verpackungsmaterial.
Ziehen Sie in Eigenregie um, brauchen Sie sicherlich auch Umzugshelfer. Wenn Freunde und Familie Ihnen beim Umzug helfen, können Sie die Kosten für Helfer sparen. Zumindest für das leibliche Wohl sollten Sie aber sorgen. Ein Tipp, falls Sie an dem Tag nicht auf Ihren Bekanntenkreis zurückgreifen können: Für Mini-Umzüge bis 100 Kilometer kann man als Umzugsservice auch Transporter mitsamt Helfern buchen.
Umzug mit einer Spedition
Vor einem Umzug sollte man einige wichtige Überlegungen durchgehen. Dazu gehören auch Fragen wie:
- Wer erledigt den Küchenaufbau inklusive Starkstromanschluss?
- Wer schließt die Waschmaschine an?
- Wer (de-)montiert kostbare Möbel schadenfrei?
Wenn Sie sich das nicht selbst zutrauen und auch keine entsprechend versierte Person in Ihrem Bekanntenkreis haben, sollten Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen. Holen Sie am besten verschiedene Kostenvoranschläge ein und vergleichen Sie diese. Achten Sie darauf, dass das Angebot alle gewünschten Leistungen enthält. Fragen Sie auch nach eventuellen Zusatzkosten, beispielsweise für die Entsorgung von Sperrmüll. Gut zu wissen: Bei vielen Angeboten sind Umzugskartons und Verpackungsmaterialien schon im Preis inbegriffen.
Nicht immer möchte man alles in das neue Zuhause mitnehmen. Vor dem Umzug auszumisten und die aussortierten Sachen zu verkaufen, spart außerdem Geld. Was Sie nicht loswerden konnten, müssen Sie als Sperrmüll gesondert entsorgen oder zum Wertstoffhof bringen. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, wie und wann Sie Sperrmüll entsorgen können. Sie können auch einen Entrümpler engagieren; dieser nimmt allerdings Geld für die Entsorgung.
Die Kosten eines Umzugs lassen sich nicht pauschal beziffern, sondern hängen neben der Art des Umzugs von verschiedenen weiteren Faktoren ab. Dazu gehören vor allem:
- Die Wohnungsgröße: Je mehr Möbel und Habseligkeiten Sie mitnehmen, desto höher fallen die Kosten aus.
- Die Entfernung: Je weiter entfernt der neue Wohnort liegt, desto teurer wird der Umzug. Es macht preislich also schon einen Unterschied, ob Sie innerhalb einer Stadt umziehen oder zum Beispiel 400 oder gar 800 Kilometer weit weg.
- Zusatzleistungen: Kalkulieren Sie ein, dass Speditionen Extraservices wie das Ein- und Auspacken von Umzugskartons oder den Auf- und Abbau der Küche bzw. von Möbeln zusätzlich berechnen.
Wie berechnet die Spedition die Kosten für einen Umzug?
Hier sind zwei Faktoren ausschlaggebend: die Wohnungsgröße und Entfernung. Als Orientierung lassen sich folgende Werte nehmen: Umzugsgut kostet etwa 25 Euro je Kubikmeter (m³). Zusätzlich zahlen Sie eine Entfernungspauschale. Die Kosten liegen hier bei ca. 70 bis 80 Cent pro Kilometer und Umzugswagen zwischen der alten und der neuen Wohnung.
Beispiele für die Kalkulation der Umzugskosten
Bei einer Dreizimmerwohnung mit einer Wohnfläche von 75 Quadratmetern kommen durchschnittlich etwa 30 Kubikmeter Umzugsgut zusammen. Der Grundpreis für den Umzug liegt dann bei rund 750 Euro – ausgehend von 25 Euro pro Kubikmeter.
Bei einer Zweizimmerwohnung mit einer Wohnfläche von 60 Quadratmetern kommen etwa 20 Kubikmeter Umzugsgut zusammen, hier liegt der Grundpreis dementsprechend bei etwa 500 Euro.
Hinzu kommen wie erwähnt jeweils die Entfernungspauschale und gegebenenfalls zusätzliche Kosten aufgrund der örtlichen Begebenheiten, wie der Anzahl der Zimmer oder höherer Stockwerke.
Wohnungsgröße | Anzahl Zimmer | Lokaler Umzug (ca. 20 km) | Umzug in 600 km Entfernung |
ca. 35 m² | 1 | ab 405 € | ab 875 € |
ca. 80 m² | 3 | ab 1.175 € | ab 1.635 € |
ca. 120 m² | 4 | ab 1.795 € | ab 2.255 € |
Wer kostbare und empfindliche Möbelstücke besitzt oder mit Klavier umziehen möchte, sollte sich auch mit dem Thema Versicherung befassen.
Wenn Sie ein Umzugsunternehmen engagieren, sind die Schäden daüber versichert. Überprüfen Sie jedoch vorher, dass es über eine ausreichende Versicherung verfügt.
Führen Sie den Umzug selbst durch, ist der Hausrat am Umzugsort versichert. Die Hausratversicherung gilt für eine Übergangsfrist von ein bis drei Monaten in beiden Wohnungen. Verursacht ein Umzugshelfer während des Transports einen Schaden, kommt seine private Haftpflichtversicherung dafür auf – sofern der Helfer versichert ist.
Der Kleinkredit für viele Gelegenheiten
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Kalkulieren Sie bei Ihrem Umzug auch das An- bzw. Ummelden von Strom, Gas, Internet, Telefon mit ein. Die Kosten variieren je nach Anbieter.
Umzugsmitteilung oder Nachsendeauftrag
Überlegen Sie, ob Sie eine Umzugsmitteilung oder einen Nachsendeauftrag einrichten möchten.
- Umzugsmitteilung bei der Post:
Unternehmen und Behörden, mit denen Sie bereits im Austausch standen, können sich vor dem Versand von Briefen etc. in der Umzugsdatei der Post über Ihre aktuelle Adresse informieren. Dieser Service ist für Sie kostenlos. - Nachsendeauftrag bei der Post:
An Sie adressierte Schreiben werden an die neue Anschrift weitergeleitet. Die Postnachsendung kostet für Privatkunden ca. 30 Euro. Der genaue Preis richtet sich danach, ob Sie den Service online, im Shop oder in einer Filiale beauftragen. Genaue Information finden Sie hier: Nachsendeservice.
Sie können die Umzugsmitteilung kostenlos zum Nachsendeservice dazubuchen.
Für die Ummeldung des Wohnsitzes ist das Einwohnermeldeamt zuständig, in manchen Städten und Kommunen auch „Bürgeramt“ o.ä. genannt. Teilweise kann man den Prozess auch online durchführen. Zum Ummelden brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Die Bestätigung des Vermieters oder Eigentümers über den Einzug in die neue Wohnung
- Das Meldeformular
Die Ummeldung kostet in vielen Fällen nichts. Es kann jedoch auch eine geringe Gebühr zwischen fünf und 20 Euro anfallen.
Wenn Sie als Autobesitzer von einem Zulassungsbezirk in einen anderen umziehen, müssen Sie Ihr Auto ummelden. Das können Sie teilweise auch online erledigen. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein)
- Den Nachweis der aktuellen Hauptuntersuchung (HU)
- Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Die Kosten für eine Ummeldung betragen zwischen 20 und 30 Euro. Für die Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I fallen ca. 10 Euro an. Gegebenenfalls müssen Sie auch die Kosten für ein neues Kfz-Kennzeichen einberechnen. Diese liegen zwischen 20 und 40 Euro . Häufig kann man jedoch das alte Kennzeichen behalten.
Halteverbotszone beantragen
Wer in der Stadt wohnt oder in eine Stadt zieht, sollte sich am besten für den Zeitraum des Umzugs einen sicheren Parkplatz reservieren. Die Gebühren der Behörden und die Servicekosten variieren regional in Deutschland erheblich: Für eine behördliche Genehmigung fallen Kosten zwischen 12 und 40 Euro an, für die Schildermiete drei bis 15 Euro pro Tag (plus eine Kaution von bis zu 100 Euro). Wenn Sie einen Aufstellservice in Anspruch nehmen, kommen Kosten von 60 bis 140 Euro dazu.
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer Umzugskosten in Höhe des Betrags steuerfrei ersetzen, der nach dem Bundesumzugskostenrecht gezahlt werden könnte. Die Voraussetzung ist hier, dass der Umzug beruflich bedingt ist. Für sonstige Umzugsauslagen gibt es eine Pauschalvergütung. Die aktuelle Umzugskostenpauschale gibt das BMF bekannt.
Bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber keinen steuerfreien Ersatz, können Sie Ihre Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Umzugskosten in der Steuererklärung
a. Beruflich bedingter Wohnsitzwechsel
Sie können die Umzugskosten steuerlich absetzen, wenn Sie aus beruflichen Gründen umgezogen sind. Das ist unter anderem in folgenden Beispielsituationen möglich:
- Sie sparen durch den Umzug Zeit auf dem Weg zur Arbeit, zum Beispiel innerhalb einer Großstadt wie Berlin, Hamburg oder München.
- Sie wurden von Ihrem Arbeitgeber an einen anderen Standort versetzt.
- Sie haben einen neuen Job in einer anderen Stadt angenommen.
- Sie haben sich aus beruflichen Gründen selbstständig gemacht und müssen deshalb an einen anderen Ort ziehen.
Erforderliche Unterlagen sind Rechnungen und Belege für Ausgaben, die mit dem Umzug in Verbindung stehen, zum Beispiel:
- Die Rechnung für angemietete Umzugsfahrzeuge
- Quittungen für Umzugskartons und Verpackungsmaterial
- Belege für eventuelle Zahlungen an Umzugshelfer
- Bei Beauftragung eines Umzugsunternehmens: Rechnungen des Unternehmens
- Belege für die Anmietung einer Halteverbotszone
Für sonstige Umzugskosten können Sie zusätzlich einen Pauschalbetrag ansetzen. Einzelnachweise müssen Sie hier nicht erbringen.
Die Umzugskosten werden als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung eingetragen. Zusätzlich zu Ihrer Steuererklärung müssen Sie die entsprechenden Belege einreichen.
b. Wohnsitzwechsel aus privaten Gründen
Sie können die Kosten für einen Umzug aus privaten Gründen als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Hier können 20 Prozent der Ausgaben erstattet werden. Damit lässt sich eine maximale Steuerermäßigung von 4.000 Euro pro Jahr erreichen.
Tragen Sie die Umzugskosten in diesem Fall als haushaltsnahe Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung ein.
c. Wohnsitzwechsel aus gesundheitlichen Gründen
Erfolgt der Umzug aus gesundheitlichen Gründen – zum Beispiel nach einem Unfall oder aufgrund einer Behinderung –, können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dafür benötigen Sie ein entsprechendes ärztliches Attest.
Wie kann ich meinen Umzug finanzieren?
Umziehen ist teuer – und gegebenenfalls kommen zu den reinen Umzugskosten auch noch Renovierungskosten oder sogar doppelte Mietzahlungen hinzu. Mit einem Ratenkredit können Sie die finanzielle Belastung durch einen Umzug abfedern.
Gegebenenfalls müssen Sie den Kredit auch nur bis zum Steuerbescheid in Anspruch nehmen. Denn wenn Ihnen dann wieder Geld zur Verfügung steht, können Sie jederzeit eine Sondertilgung vornehmen oder den noch offenen Kreditbetrag vorzeitig komplett zurückzahlen.