Steuerklassenänderung für Verheiratete, was bedeutet das…
Der Mann ging arbeiten, die Frau kümmerte sich um den Haushalt und die Kinder - so sah das traditionelle Familienmodell aus, als das Ehegattensplitting in den 50er Jahren eingeführt wurde. Auch 2024 gilt diese steuerliche Regelung noch. Doch die aktuellen Lebensverhältnisse entsprechen schon lange nicht mehr dem Bild von damals. Eine Änderung von Steuerklassen wird deshalb seit langem diskutiert und ist auch Teil des Koalitionsvertrages. Die Bundesregierung will die Steuerklassen für Verheiratete und Lebenspartnerschaften anpassen. Die Idee der Regierung: Das Faktorverfahren der Steuerklasse 4 soll künftig für alle gelten. Damit würde der Steuervorteil des Ehegattensplittings gerecht auf beide Partner verteilt werden – je nachdem, wie viel jeder zum Gesamteinkommen beiträgt. Die Steuerklassen 3 und 5, von denen aktuell vor allem Paare mit einem Hauptverdiener und einem Geringverdiener profitieren, will der Bund abschaffen.