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Online-Banking-Service
Alle wichtigen Nachrichten zu Ihren Konten und Depots finden Sie in Ihrer Postbox. Die einzelnen Postbox-Ordner wie den „Posteingang“, den „Postausgang“, die „neue Nachricht“ oder den „Papierkorb“ erreichen Sie mit einem Klick auf den Papierflieger rechts oben in der Kopfzeile neben dem Abmelde-Button. Zusätzlich kann der „Posteingang“ auch direkt über den Button „Postbox“ unterhalb der Kontenübersicht aufgerufen werden.
Über neue bzw. ungelesene Nachrichten informiert Sie das kleine „Badge“ am Papierflieger.
Zusätzlich können Sie sich mit dem E-Mail-Service der Postbox, erreichbar über das Menü unter Einstellungen > Benachrichtigungen > Postbox-Benachrichtigung, über den Eingang neuer Nachrichten oder Dokumente informieren lassen. Kostenfrei!
Nein. Die Postbox liegt im Machtbereich des Kunden. Auf dieser Basis können wir Nachrichten und Dokumente dauerhaft in der Postbox für unsere Kunden anzeigen – ohne das die 1822direkt Zugriff auf die Dokumente hat. Damit sind Postbox-Dokumente ab diesem Zeitpunkt rechtlich vergleichbar mit Briefen, die in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.
Diese zeitgemäße Kommunikation entspricht unserem Direktbankenantritt. Zudem ist die papierlose Bereitstellung über die Postbox umweltschonend und kosteneffizient.
Nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Auslagenerstattung wird der Kontoauszug per Post versandt. Die Kosten entnehmen Sie bitte dem Preisverzeichnis.
Um einen Bevollmächtigten hinzuzufügen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Im Online-Banking finden Sie im Menü unter Verwalten den Unterpunkt “Bevollmächtigten hinzufügen“.
- Hier geben Sie einen Teil der persönlichen Daten des Bevollmächtigten ein
- Anschließend wird Ihnen ein Link zur Verfügung gestellt. Über diesen Link kann der Bevollmächtigte unter Eingabe seines Geburtsdatums den Vorgang fortsetzen.
- Im nächsten Schritt wählt der Bevollmächtigte zwischen Neukunde/Bestandskunde und gibt dann seine personenbezogenen Daten ein.
- Nun muss der Bevollmächtigte die Vollmacht und die Freischaltung für die Teilnahme am Online-Banking/Telefon-Banking und Vorvertraglichen Informationen akzeptieren.
- Ist der Bevollmächtigte Bestandskunde, muss er den Auftrag mit einer TAN bestätigen.
- Wenn der Bevollmächtigte Neukunde ist, wird er zur Video-Legitimation per WebID weitergeleitet.
- Nach erfolgreicher Legitimation wird im Anschluss in Ihrem Online-Banking der Hinweis angezeigt, dass der Auftrag vom Kontoinhaber mit einer TAN bestätigt werden muss, eingeblendet.
- Nach erfolgreicher TAN-Freigabe erfolgt der Versand der Zugangsdaten.
Das Einreichen der Vertragsunterlagen per Post ist nicht notwendig.
Ihre erteilten Konto- bzw. Depotvollmchten sind im Online-Banking unter "Verwalten > Bevollmächtigte" aufgeführt.
Um eine erteilte Bevollmächtigung zu widerrufen, steht hinter jeder bevollmächtigten Person im "Menü ⁝" die Funktion "Bevollmächtigung widerrufen" zur Verfügung.
Die Online-PIN und Telefon-PIN der bevollmächtigten Person werden gelöscht, eine ausgegebene Sparkassen-Card oder Kreditkarte werden gekündigt.
Sobald der Widerruf einer Bevollmächtigung abschließend bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Bestätigung in Ihre Postbox.
Beachten Sie bitte, dass eventuelle Verfügungen wie z. B. Kartenzahlungen, die von der bevollmächtigten Person vor Löschung der Vollmacht getätigt wurden, Ihrem Konto
noch belastet werden.
Schade, dass Sie Ihr Konto kündigen wollen. Bitte erteilen Sie uns Ihren Auftrag für die Kündigung direkt in Ihrem Online-Banking unter „Verwalten > Konten > Kontoschließung“.
Sie können auch Ihr Gemeinschaftskonto online kündigen. Hierzu bestätigen Sie bitte, dass die zweite Kontoinhaberin bzw. der zweite Kontoinhaber der Kündigung zustimmt.
Die nachfolgende Checkliste soll Ihnen als Wegweiser dienen:
- Bitte sichern oder drucken Sie die Kontoauszüge, die sich in Ihrer Postbox befinden, vor der Kontolöschung.
- Schließen Sie Ihre gesamte Kundenverbindung und haben einen Freistellungsauftrag erteilt, ändern Sie ihn auf die tatsächlich erhaltenen Zinserträge und befristen ihn auf das Ende des Kalenderjahres.
- Verfügen Sie über Kreditkarten oder Sparkassen-Cards für die zu löschenden Konten, können Sie diese selbständig entwerten und vernichten.
- Das Guthaben, inklusive etwaiger noch nicht verbuchter Zinserträge, wird Ihnen nach Kontoauflösung auf Ihr Referenzkonto oder auf das uns von Ihnen mitgeteilte Konto überwiesen. Die Bestätigung der Kontolöschung wird Ihnen in Form eines Abschlusskontoauszugs in der Postbox zur Verfügung gestellt.
Bei der 1822direkt gilt eine Kontovollmacht immer für alle in der Kundenverbindung geführten Depots und Konten. Die Beschränkung einer Vollmacht nur auf einzeln Depots oder Konten ist nicht möglich.
Die entsprechende Funktion finden Sie im Online-Banking unter „Verwalten > Bevollmächtigte > Bevollmächtigten hinzufügen".
Bitte beachten Sie: Eine Vollmacht kann nicht über die Banking App erteilt werden.
- Für Ihre Namensänderung ist zwingend ein auf Ihren neuen Namen ausgestellter Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) notwendig. Mit dem Ausweis ist eine Identitätsfeststellung mit neuem Namen erforderlich, dies erfolgt mittels WebID-Videolegitimation.
- Wir benötigen eine Urkunde über die Namensänderung. Stellen Sie uns bitte Ihre Ehe-, Lebenspartnerschafts- bzw. Namensänderungsurkunde per Datei-Upload zur Verfügung.
Die entsprechende Funktion finden Sie im Online-Banking unter „Verwalten > Kontoinhaber > Namen ändern“.
Bitte beachten Sie: Eine Namensänderung kann nicht über die Banking App beauftragt werden.
Ändern Sie Ihre Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einfach ganz bequem selbst im Online-Banking unter "Verwalten > Kontoinhaber".
Dort können Sie auch eine abweichende Versandanschrift für Ihre Post festlegen.