Fragen & Antworten zum BGH-Urteil

BGH-Urteil

Ja, die Zustimmung weiterer Kontoinhaber oder gesetzlicher Vertreter wird benötigt. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass auch der zweite Kontoinhaber bzw. gesetzliche Vertreter unseren Bedingungswerken und Preisen zustimmt. Hierfür ist es erforderlich, dass sich diese eigenständig mit ihren Zugangsdaten im Online-Banking anmelden und dort die Zustimmung erteilen.

Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen.

Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen dauerhaft fortführen können oder beenden müssten.

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Unsere Kundenbetreuung ist jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr für Sie da.

Das Urteil erging formal gegen die Postbank und ist explizit nur bezogen auf den Änderungsmechanismus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Postbank. Das bedeutet, dass die Bindungswirkung des Urteilstenors nur für die Postbank gilt. Da sich allerdings die Klauseln zum AGB-Änderungsmechanismus in allen AGB von Kreditinstituten stark ähneln, kann dieses Urteil nicht ohne Rechtsrisiko ignoriert werden.

Wir geben Ihnen den Zeitpunkt bekannt, ab dem die mit Ihrer Zustimmung vereinbarten Entgelte und Bedingungen wirksam werden. Dabei sind diese Bedingungen und Entgelte nicht neu. Nur die Wirksamkeit über den in der Vergangenheit vorgenommenen Zustimmungsprozess ist für ungültig erklärt worden. Bitte stimmen Sie möglichst zeitnah zu, damit wir und Sie Rechtssicherheit erlangen können.

Der in den AGB enthaltene Änderungsmechanismus, wonach eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde nach einer Information zu einer Änderung der Bedingungen, für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nicht widersprochen hat, musste überarbeitet werden. In der heutigen Form – und damit unter Beachtung des BGH-Urteils – kann dieser Mechanismus nur noch eingeschränkt verwendet werden.

Nach dem Urteil des BGHs benötigen Banken und Sparkassen bei Änderungen von Preisen und Bedingungen über die in Anspruch genommenen Leistungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden. Hiervon kann nur in wenigen Fällen abgewichen werden und zwar nur dann, wenn der Kunde von der Änderung nicht unangemessen benachteiligt wird. Wir bemühen uns, Ihnen diese Zustimmung zukünftig so einfach wie möglich zu machen.

Wir kontaktieren alle betroffenen Kunden. Sie erhalten entweder eine Benachrichtigung im Online-Banking (Elektronische Postbox) oder einen Brief.

Hinweis:
Wir haben Ihnen hierzu auch eine E-Mail verschickt, in der wir Ihnen mitgeteilt haben, dass eine neue Nachricht in Ihrer Postbox eingegangen ist. Wichtig: Diese Nachricht enthält keine Links oder Anhänge. Sollten Sie E-Mails erhalten, in denen Sie dazu aufgefordert werden, Links oder Anhänge zu öffnen, löschen Sie diese E-Mails sofort.

Kein Problem! Melden Sie sich einfach über "Zur Zustimmung im Online-Banking" an. Nach der anschließenden Legitimation können Sie die Bedingungen herunterladen und anschließend auch ganz bequem die Zustimmung vornehmen. Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen gerne die Kundenbetreuung.

Die Bedingungen sind sehr umfangreich. Als 1822direkt stehen wir für nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln. Daher verzichten wir bewusst darauf, hunderttausende Seiten Papier an all unsere Kunden zu versenden und stellen Ihnen die Bedingungen online zur Verfügung. So können Sie diese jederzeit und von überall bequem einsehen.