Steuern
Einen Freistellungsauftrag können Sie bequem in Ihrem 1822direkt Online-Banking im Menü unter „Verwalten > Steuerliche Angaben > Freistellungsauftrag" erteilen. Dort lässt sich auch die Höhe eines bereits erteilten Freistellungsauftrages einsehen und ändern.
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Zur Bestellung für das Jahr 2024 nutzen Sie bitte in Ihrem Online-Banking den Menüpunkt "Verwalten | Steuerliche Angaben | Steuerbescheinigung".
Wenn Sie bereits eine Jahressteuerbescheinigung angefordert haben, stellen wir Ihnen diese automatisch, auch für die Folgejahre, sofern im jeweiligen Kalenderjahr entsprechende Kapitalerträge angefallen sind, in Ihrer Postbox zur Verfügung.
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Der Versand der Jahressteuerbescheinigung erfolgt für Kunden mit Depot gegen Ende des 1. Quartals des Folgejahres. Kunden ohne Depot erhalten die Steuerbescheinigung bis Ende Januar des Folgejahres. Die Bereitstellung erfolgt in der Postbox in Ihrem Online-Banking.
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Wenn Sie keine steuerlich relevanten Erträge erwirtschaftet haben, wird keine Jahressteuerbescheinigung erstellt.
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