Wichtiges zum Jahreswechsel
Entdecken Sie auf dieser Seite stets neue Details rund um das Thema Jahreswechsel! Wir halten Sie hier auf dem Laufenden mit aktuellen Informationen und Terminen. Schauen Sie regelmäßig vorbei und erleben Sie den Jahreswechsel in vollen Zügen!
Alle wichtigen Fragen zum Jahreswechsel
Anträge, die Sie im Online-Banking bis zum 29. Dezember 2024 18:00 Uhr erteilen, werden noch für das Kalenderjahr 2024 berücksichtigt.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer führen wir seit 2015 direkt ab – sofern diesbezüglich bis 30.06. des laufenden Jahres seitens Kunde kein Widerspruch beim Bundeszentralamt für Steuern eingelegt wurde.
Einen Freistellungsauftrag können Sie bequem im 1822direkt Online-Banking im Menü unter „Verwalten > Steuerliche Angaben > Freistellungsauftrag“ erteilen. Dort lässt sich auch die Höhe eines bereits erteilten Freistellungsauftrages einsehen und ändern.
Die Höhe des ungefähr zu erteilenden Freistellungsauftrages kann man mit folgender Faustformel für die „Deutsche Zinsmethode 30/360“ selbst ermitteln:
- Anlagebetrag * Zinssatz * Tage / 360 Tage
Die Zinsgutschrift für Ihr Tagesgeldkonto erfolgt einmal jährlich zum Jahresende.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist eine Bestätigung der Finanzbehörde, wonach eine Steuerveranlagung nicht in Betracht kommt. Eine Nichtveranlagung kann jede natürliche Person erhalten, welche voraussichtlich nicht zur Einkommensteuererklärung veranlagt wird ( z.B. Rentner, Schüler, Studenten).
Wo kann man eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen?
Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt beantragt und gilt für maximal 3 Kalenderjahre. Die Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist kostenlos.
Gerne können Sie uns Ihre Nichtveranlagungsbescheinigung elektronisch über Ihre "Postbox > Neue Nachricht > Datei hochladen" oder auf dem Postweg zukommen lassen.
Die Einreichung der Nichtveranlagungsbescheinigung kann im Originalformular oder als Kopie erfolgen. Bitte achten Sie auf die vollständige Einreichung Ihres Dokumentes ( Vorder- und Rückseite).
Nach Bearbeitung erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Ihre Jahressteuerbescheinigung für das Jahr 2024 können Sie bequem im 1822direkt Online-Banking im Menü unter „Verwalten > Steuerliche Angaben > Steuerbescheinigung“ anfordern.
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine Jahressteuerbescheinigung angefordert haben, dann stellen wir Ihnen diese automatisch, auch für die Folgejahre in Ihrer Postbox zur Verfügung
Sollten Sie im jeweiligen Kalenderjahr keine steuerlich relevanten Kapitalerträge erwirtschaftet haben, dann bekommen Sie auch keine Jahressteuerbescheinigung ausgestellt.
Wenn die Jahressteuerbescheinigung bereits bestellt haben, wird Ihnen diese im ersten Quartal 2025 in die Postbox eingestellt.
Hinweis zur elektronischen Übermittlung der Steuerbescheinigung
Die Bereitstellung über die Postbox ersetzt die "Original-Jahressteuerbescheinigung" per Post. Auf das "Original" verzichtet der Gesetzgeber seit 2016. Nutzen Sie die elektronische Bescheinigung für Ihre Steuererklärung - einfach ausdrucken und an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater senden.
Wenn Sie im jeweiligen Kalenderjahr keine steuerlich relevanten Kapitalerträge erwirtschaftet haben, wird keine Jahressteuerbescheinigung erstellt.
Informationen zur Zinsabrechnung können Sie ab dem 31. Dezember 2024 dem Rechnungsabschluss in der Umsatzanzeige unter „Details“ oder dem Kontoauszug für Dezember entnehmen. Der Kontoauszug wird Ihnen bis zum 10. Januar 2025 in die Postbox eingestellt.
Den Zinssatz können Sie in der „Kontoverwaltung“ unter „Zinsinformation“ in den Kontodetails einsehen.
Klicken Sie hierzu auf Ihrer Finanzübersicht hinter Ihrem Tagesgeldkonto auf das Aktionsmenü (gekennzeichnet durch drei hochgestellte Punkte) und wählen Sie den Punkt „Kontoverwaltung“. Auf der im Anschluss geöffneten Seite „Kontoverwaltung“ wählen Sie das entsprechende Tagesgeldkonto aus.
Aufträge, die bis zum 30. Dezember 2024 spätestens 18:30 Uhr online erteilt werden, werden noch im Kalanderjahr 2024 gebucht. Aufträge, die später erteilt werden, werden ggf. erst am 2. Januar 2025 ausgeführt.
Daueraufträge, die Ultimo ausgeführt werden sollen, werden am 30. Dezember 2024 gebucht. Alle anderen Daueraufträge werden am 2. Januar 2025 gebucht.
Weitere Informationen zu den Buchungszeiten können Sie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis unter dem Punkt „Geschäftstage der 1822direkt“ entnehmen.
Die Jahresschlussbörse findet am Montag, dem 30. Dezember 2024 statt. Abweichend von den üblichen Handelszeiten findet ein verkürzter Handel statt. Der Handel an den deutschen Börsen beginnt um 8:00 Uhr und endet generell um 14:00 Uhr. Einzige Ausnahme stellt Xetra dar. Hier ist der Handelsbeginn wie üblich 9:00 Uhr und endet ebenfalls 14:00 Uhr.
Der 25. und 26. Dezember 2024 sind Börsenfeiertage. Ebenso findet am 31. Dezember 2024 sowie am 1. Januar 2025 kein Handel statt. Ab dem 2. Januar 2025 wird wieder der normale Handel durchgeführt.
Direkthandel
Auch im außerbörslichen Direkthandel findet am 30. Dezember 2024 ein verkürzter Handel statt. Alle Handelspartner schließen um 14:00 Uhr.
Die Beantragung einer Verlustbescheinigung muss uns bis zum 15. Dezember 2024 vorliegen und kann formlos über die „Neue Nachricht“ in Ihrer Postbox im Online-Banking erfolgen. Später eingehende Beantragungen dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Verluste werden Ihnen auf der Steuerbescheinigung für 2024 ausgewiesen.
Die Kunden- und Interessentenbetreuung ist vom 24. Dezember 2024 bis 26. Dezember 2024 und vom 31. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 nicht zu erreichen.
Ab dem 2. Januar 2025 sind wir von 8:00 bis 20:00 Uhr wieder für Sie erreichbar.